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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Kapitänleutnant


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Der Kapitänleutnant bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr innerhalb der Deutschen Marine . In den anderen Teilstreitkräften heißt dieser Hauptmann . Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich Stabsarzt Stabsapotheker und Stabsveterinär .

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften Unteroffizieren ohne Portepee Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.

Siehe auch: Hauptleutedienstgrade bei der Bundeswehr




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