Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ausdruck Kapitularien bezeichnet in der Rechtsgeschichte königliche Anordnungen (im Sinne von Gesetzen ) v.a. in der Zeit der Karolinger insbesondere unter Karl dem Großen . Diese schriftlich niedergelegten Gesetze waren immer Mittellatein gehalten und in verschiedene Kapitel eingeteilt (lat. capitula ) woher sich auch der Name ableitet.
Die Kapitularien sind oft nach dem ihrer Verkündung benannt wie etwa das Kapitular Herstal ( 779 ) oder das Diedenhofener Kapitulare ( 805 ).