Von Hardenberg wurde am 31. Mai 1750 als Sohn eines hannoverschen Generals geboren. Nach der Schulzeit besuchte ab 1766 die Universität in Göttingen und wechselte für ein Jahr nach Leipzig . Beide bildeten zu dieser Zeit sehr aufgeklärt aus. Nach Abschluss des Studiums trat 1770 in den hannoverschen Justizdienst ein.
Da der Staatsdienst in Hannover ihm Entwicklungsmöglichkeiten bot trat Hardenberg 1772 eine längere Reise an und besuchte deutsche Fürstenhöfe das Reichskammergericht in Wetzlar und den Reichstag in Regensburg . 1778 und 1781 hielt er sich in London auf wo sich eine Affäre zwischen ersten Frau Christiane Friederike und dem Prinzen von Wales entwickelte. Da der Skandal öffentlich zu drohte wechselte er als Klosterrat in die des Herzogs Carl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig -Wolfenbüttel.
In Braunschweig trat er für einen des Herzogtums zum deutschen Fürstenbund ein verfolgte Reform des Schulwesens im Sinne Pestalozzi 's und die Trennung von Schule und ab 1786 stand der dem neu eingerichteten weltlichen vor.
Als sich Hardenberg 1790 von seiner ersten Frau scheiden ließ die seinetwegen geschiedene Sophie von Lente heiratete er für Braunschweig untragbar und wechselte deshalb dirigierender Minister zum Markgrafen von Ansbach -Bayreuth. Nach dem Rücktritt des Markgrafen ging als Provinz in den Besitz der preußischen über und Hardenberg leitete die Eingliederung der als preußischer Minister und verwaltete sie seitdem selbständige Provinz und reformierte die Verwaltung.
1795 war er Mitunterzeichner des Basler Sonderfriedens Frankreich. 1798 wurde er nach Berlin berufen weil ihm Verschwendung vorwarf. Seine Selbständigkeit in der Ansbachs wurde eingeschränkt und die Verwaltungsreformen mussten zurückgenommen werden und an den Stand des Preußens angepasst werden.
1803 erlangte er das Vertrauen des Königs Friedrich Wilhelm III. und wurde zum Minister für auswärtige ernannt 1804 wird er offiziell Außenminister. Er nutzte steigenden Einfluss um als Gegenleistung für die Preußens Gebietsgewinne in Westfalen und Mitteldeutschland zu Da er nicht mit der Politik des gegenüber Frankreich übereinstimmte trat er 1806 auf Drängen Napoleons zurück.
Im April 1807 wird er als leitender Minister wieder allen inneren und äußeren Angelegenheiten betraut muss als Bedingung nach dem Frieden von Tilsit im Juli 1807 auf Befehl Napoloens zurücktreten.
Die Berufung Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum 1807 und auch dessen Entlassung 1808 beeinflusste er entscheidend mit. Im Auftrag Königs verfasste er in Tilsit die Denkwürdigkeiten seine Denkschrift zur Neuorganisation des preußischen mit Reformvorschlägen.
Als er 1810 die Entlassung des Kabinetts von Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein erreichte gelang es ihm am 4. Juni mit Billigung Napoleons zum preußischen Staatskanzler zu werden. Die von vom Stein begonnenen unter zum Altenstein ins Stocken gekommenen Reformen er fort konnte sich aber wie Altenstein gegen die restaurativen Kräfte durchsetzen. Sein Hauptziel Einführung einer Verfassung und die Mitbestimmung des konnte er nicht erreichen.
Das Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 war der Beginn der Hardenbergschen 1811 folgte das Regulierungsedikt das Gewerbesteuergesetz das Gewerbefreiheit festschrieb die Bauernbefreiung und die Emanzipation der Juden . Er trat für einen liberalen Verfassungsstatt wie er ihn schon in seiner Rigaer Denkschrift von 1805 gefordert hatte.
Den preußisch-russische Vertrag von Kalisch in dem eine gemeinsame Erhebung gegen vereinbart wurde vermittelte er als Verhandlungsführer auf Seite zusammen mit vom stein der den Zaren vertrat.
Zusammen mit Wilhelm von Humboldt und Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum entwickelte er 1814 einen Entwurf für eine Bundesverfassung; im Jahr wurde er in den Fürstenstand erhoben. Im Wiener Kongreß 1815 gelang es ihm Preußen erhebliche Gebietszuwächse sichern und er etablierte nach 1815 dort neu organisierte Verwaltung. Es gelang ihm dem das Versprechen abzuringen eine Verfassung zu etablieren Verfassungskomission wird allerdings erst 1817 einberufen. 1819 entwarf er eine landständische Verfassung für die allerdings nicht umgesetzt wird.
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