Zu seinen Werken gehören die Schriften Die Normen und ihre Uebertretung (1872-1919) Die Schuld im deutschen Strafrecht (1919) sowie die 1920 zusammen mit Alfred Hoche verfasste posthum erschienene Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens in der sich die Autoren unter auf wirtschaftliche Interessen des Staates für Euthanasie (siehe auch " Rassenhygiene ") an sogenannten "Ballastexistenzen" und "geistig Toten" und somit die Mordaktionen der Nationalsozialisten an Kranken und Behinderten vordachten.