Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit Rechtsnormen die auf die Erhaltung eines funktionierenden und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer und bekämpfen. Im engeren Sinne bezeichnet "Kartellrecht" das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen ( Kartellverbot ) und die damit sachlich zusammenhängenden Bestimmungen.
Auf europäischer Ebene ist das Kartellrecht vor allem durch Art. 81 ff des EG-Vertrags und die davon abhängigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts insbesondere die Fusionskontrollverordnung geregelt. In Deutschland ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die maßgebliche Grundnorm; Einzelheiten zum Kartellrecht daher dort.
Der Schutz der Lauterkeit und Fairness Wettbewerbs ist nicht Gegenstand des Kartellrechts. Auch Vergaberecht ist keine Materie des Kartellrechts auch es inzwischen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt