Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Allgemein bezeichnet die Kinderarbeit Arbeit durch
Meist aus finanziellen Gründen nutzen Arbeitgeber geringen Status von Kindern und die finanzielle von Familien aus. Der Vorteil liegt für Arbeitgeber in der geringen Bezahlung und darin Kinder nicht gewerkschaftlich organisiert sind.
Historisch hat die Kinderarbeit in Bergbau Industrie zur Gründung der Gewerbeaufsicht in Preußen geführt.
In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert: Arbeit von Kinder oder die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausnahmen sind Gesetz definiert und teilweise bei der Gewerbeaufsicht genehmigungspflichtig. Der Arbeitgeber muß dann vor der Arbeiten von Kindern Ausnahmegenehmigungen beantragen die Auflagen Hinweisen und/oder Bedingungen versehen sein können.