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Kindergeld


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Kindergeld wird von staatlicher Seite in regelmäßigen pro Kind an Eltern ausgezahlt.

Das Kindergeld dient zur Förderung von mit Kindern und entschädigt die Eltern gewissermaßen den Aufwand den sie durch die Kindererziehung Kindergeld schafft einen Anreiz zum Kinderkriegen was den Industriestaaten sehr wichtig ist. Als spätere etwa für die Rentenkasse sind Kinder auch Kinderlose von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Dennoch kritisieren Kinderlose durch das Kindergeld schlechter gestellt zu sein.

Kindergeld in Deutschland

In Deutschland erfolgt die Auszahlung über Familienkassen der Agenturen für Arbeit . Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und erfolgt die Auszahlung über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ( §72 Abs.1 EStG ).

Die Zahlung von Kindergeld ist eine der Durchführung des Familienleistungsausgleichs und gehört damit Steuerrecht .

Die Auszahlung erfolgt in der Regel und richtet sich u. a. nach der und dem Alter der Kinder.

Kinder sind leibliche Kinder und Pflegekinder .


 
Entwicklung des Kindergeldes in den letzten
Jahr 1. Kind 2. Kind 3. Kind >=4 Kinder Kinder-
freibetrag
1989 50 DM 100 DM 220 DM 240 DM 3024 DM
07.1990 50 DM 130 DM 220 DM 240 DM 3024 DM
1991 50 DM 130 DM 220 DM 240 DM 3024 DM
1992 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1993 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1994 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1995 70 DM 130 DM 220 DM 240 DM 4104 DM
1996 200 DM 200 DM 300 DM 350 DM 6264 DM
1997 220 DM 220 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
1998 220 DM 220 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
1999 250 DM 250 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
2000 270 DM 270 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
2001 270 DM 270 DM 300 DM 350 DM 6912 DM
seit 2002 154 EUR 154 EUR 154 EUR 179 EUR 3648 EUR

Welches Kind bei einem Elternteil erstes drittes oder weiteres Kind ist richtet sich der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind stets das erste Kind.

Die Familienkasse prüft in bestimmten Abständen die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch vorliegen das Kindergeld in der richtigen Höhe gezahlt

  • Leben die Kinder noch im Inland?
  • Leben die Kinder noch im Haushalt der
  • Dauert die Schul- oder Berufsausbildung oder das der Kinder noch an?
  • Hat sich das Einkommen der Kinder geändert?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich jeden Monat in dem wenigstens an einem die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Er verjährt nach Jahren nach dem Jahr der Entstehung.

Um Kindergeld erhalten zu können muss Antrag auf Kindergeld schriftlich gestellt werden.

Der Anspruch auf Kindergeld endet zunächst Ablauf des Monats in dem das Kind 18. Lebensjahr vollendet. Hat ein Kind seinen Geburtstag am 1. eines Monats so endet Anspruch auf Kindergeld bereits mit dem Vormonat.

Eine Weiterzahlung erfolgt nur wenn das sich z. B. noch in Schul- oder oder im Studium befindet und dies der nachgewiesen wird.

Siehe auch

Weblinks




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