Nach deutschem Recht wird die Herstellung sowie der Besitz von kinderpornografischen Schriften mit Gefängnisstrafe von 3 Monaten bis zu 10 bestraft. Der Versuch sich kinderpornografische Schriften zu oder Dritten zugänglich zu machen steht ebenfalls Strafe. Geregelt wird dies durch die Paragrafen StGB (Verbreitung pornografischer Schriften) sowie § 176a Abs. 2 ( Sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung pornografischer Schriften). Pornografischen Schriften dabei Darstellungen in Bild Ton und Schrift gleichgesetzt unabhängig davon ob sie ein oder nur ein wirklichkeitsnahes Geschehen (so genannte Kinderpornografie) wiedergeben. Kinder im Sinne des Gesetzes Personen unter 14 Jahren § 176 Abs. StGB.
Paragraf 184 StGB definiert Kinderpornografie als Schriften die "den sexuellen Missbrauch von Kindern Gegenstand haben". Dazu im Widerspruch werden in gängigen Rechtsprechung die Kriterien für herkömmliche Pornografie und Stimulierungstendenz Aufdringlichkeit und Anstandsverletzung) der Kinderpornografie gelegt (Laufhütte). Somit wird auch bei sexuell Darstellungen ohne sexuellen Missbrauch von Kindern ebenfalls verurteilt. Dagegen ist Nacktheit kein hinreichendes Kriterium für herkömmliche Pornografie somit gelten Darstellungen nackter Kinder (z.B. FKK -Bilder) nicht als Kinderpornografie.
Bei der Indizierung geht es nur um Darstellungen die keine Kinderpornographie sind. Eine Indizierung bedeutet auch Verbot. Sie bezweckt lediglich dass entsprechende Werke in die Hände von Jugendlichen geraten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert seit 1996 auch bloße Nacktbilder von Minderjährigen. Sie dies mit der Gefahr dass die Aufnahmen Jugendlichen "pädophile Neigungen" hervorrufen oder verstärken. Davon waren vor allem FKK-Magazine aber auch eine einzelne Ausgabe einer Modezeitschrift . Die Gerichte schließen sich jedoch nicht immer der Auffassung der Bundesprüfstelle bei der von Nacktbildern an.
Kritiker bezweifeln dass eine Jugendgefährdung vorliegt. Bundesprüfstelle räume selber ein dass keine wissenschaftlichen für den vermuteten Wirkungszusammenhang vorliegen. Bestehe dieser tätsächlich so beschränke er sich vermutlich nicht Jugendliche. Der Weg über den Jugendschutz und Mittel der Indizierung seien daher von vornherein
Nach dem Jugendschutzgesetz vom April 2003 können auch Aufnahmen indiziert werden die oder Jugendliche in unnatürlicher geschlechtsbetonter Haltung" darstellen.
Nach einem Rahmenbeschluss der Europäischen Kommission und einer Grundsatzerklärung der EU-Außenminister ( 2002 ) werden für die Mitgliedstaaten rechtsverbindliche Mindestbestimmungen die Herstellung und Besitz von Kinderpornografie erlassen. Kinderpornografie gelten demnach "aufreizende und obszöne" Darstellungen realen Kindern und "echten Personen mit kindlichem Als Kind gilt jede Person unter 18 Als Pornografie gelten auch "anstößige Abbildungen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern". Nacktheit bei dieser Definition nicht erforderlich auch bekleidete und jugendlich Aussehende fallen darunter.
An dem Rahmenbeschluss wurde von nahezu deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Organisationen heftige Kritik geübt. Der nach seien wichtige Begriffe wie "aufreizend und nicht definiert was zu einer Rechtsunsicherheit führen Ebenso handelt es sich bei diesen Definitionen sittenmoralische Begrifflichkeiten die mit den Rechtsgrundsätzen der europäischen Staaten nicht vereinbar sind. So finde Begriff der Obszönität im deutschen Strafrecht keine Verwendung mehr sittenmoralisch begründete Rechtsgüter mit der deutschen Verfassung in Einklang zu bringen seien. Die Kriminalisierung Abbildungen auf denen Darsteller mit "kindlichem Erscheinungsbild" sehen sind berge die Gefahr einer Kriminalisierung herkömmlichen Pornografie mit Darstellern unter 25 Jahren. Ebenso Jugendliche betroffen die Bilder von sich austauschen keine Nacktheit erforderlich sei. Nachdem in den 1970er bis 1990er Jahren eine Liberalisierung bei Pornografie zu gewesen sei zeichneten sich mehr Repressionen als Beginn der Liberalisierung (Kriminalisierung allein des Besitzes) In Österreich ist die Umsetzung in nationales Recht im Gange in Deutschland wird sie in Regierung bereits besprochen (Stand 2003 ). In den Medien wird dieses Thema aufgegriffen.
Das geschützte Rechtsgut ist die "ungestörte Entwicklung" bzw. die "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen Gesamtentwicklung des Kindes". Dabei gelten die Straftatbestände Besitzes der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie Risiko- bzw. abstrakte Gefährdungsdelikte. Das Risiko einer von Kindern wird dabei vom Gesetzgeber angenommen dass er dies beweisen kann bzw. muss. sind somit Taten die zwar ein Risiko auch wenn sie im konkreten Fall nicht einer Schädigung geführt haben oder gar haben Der Gegenbeweis ist nicht rechtsgültig. Die Einstufung abstraktes Gefährdungsdelikt stammt aus der Pornografiedefinition die Rechtsgut des Jugendschutzes zu Grunde legt. Bei herkömmlicher wie Kinderpornografie ist es im konkreten Fall unerheblich die pornografischen Schriften einem Jugendlichen zugänglich gemacht Die alleinige Möglichkeit dass dies hätte geschehen reicht für das Vorliegen eines Straftatbestands aus
Durch das Herstellungsverbot möchte der Gesetzgeber wissen dass Kinder durch die Herstellung von zu Schaden kommen. Es fallen auch freiwillige posierender Kinder darunter oder auch Aufnahmen die Kinder von sich selbst machen.
Durch das Verbreitungsverbot will der Gesetzgeber Zugang zu Kinderpornografie erschweren. Seit April 2004 im Unterschied zu konventioneller Pornographie auch die in geschlossenen Benutzergruppen als Verbreitung.
Desweiteren steht zu vermuten dass die der Dargestellten keine Weiterverbreitung wünschen; das explizite stellt für die Abgebildeten einen weit wirksameren als den Schutz durch das Recht am eigenen Bild alleine dar.
Seit 1993 ist der Besitz kinderpornographischer in Deutschland verboten. Der Gesetzgeber nimmt an diese den Konsumenten zu sexuellem Missbrauch verleiten können. Es ergibt sich eine zwischen juristischer Betrachtung und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ein Wirkungszusammenhang zwischen Konsum von Kinderpornografie und sexuellem konnte bisher nicht fest gestellt werden. Die über den Wirkungszusammenhang zwischen dem Konsum herkömmlicher und sexueller Gewalt legt den Schluss nahe eine Prohibition von Pornografie eher zu einem Ansteigen zu einem Rückgang sexueller Gewalttaten führt ( Katharsis -Theorie).
Eine weitere Diskrepanz zeichnet sich zwischen Bewertung und der öffentlichen Diskussion ab. Während die juristische Bewertung an rechtsstaatlichen Grundsätzen (geschützte orientiert zielt die öffentliche Diskussion auf sittenmoralische Betrachtungen ab. Darstellungen nackter oder posierender werden als pervers empfunden und sollen demnach bestraft werden. führt bei Kontroversen über Verschärfungen des Sexualstrafrechts zu unverstandenen Positionen zwischen Öffentlichkeit und Strafrechtsexperten.
Über die Inhalte kinderpornografischer Darstellungen ( Beispiel ) ist wenig bekannt. Lediglich eine niederländische des Institute for Psychological Therapies (IPT) hat Material in kinderpornografischen Schriften genaueren Überprüfung unterzogen. Von den etwa 10.000 beinhalteten 0 9 Prozent bizarre Darstellungen 10 Prozent Darstellungen von Geschlechtsverkehr 6 8 Prozent mit Oralverkehr sowie 20 5 mit Körperkontakt. Der Teil der Darstellungen bildete bekleidete nackte und Kinder ab. Die Existenz so genannter Snuff-Filme konnte entgegen immer wieder auftretenden Gerüchten intensiven Fahndungen bislang nicht bewiesen werden.
In der medialen Berichterstattung sind häufig Aussagen zu finden denen bei kinderpornografischen Schriften eine Tendenz zu härter werdenden Darstellungen besteht. Dies ist jedoch nicht mit hinreichend hoher Genauigkeit verifiziert worden.
Der überwiegende Teil der Kinderpornografie stammt privater Herstellung sowie aus kommerziellen Produktionen der 1960er und 1970er Jahre. Hinweise auf eine kommerzielle Produktion Kinderpornografie in nennenswertem Umfang konnten trotz umfangreicher nicht gefunden werden. Das gleiche gilt für kommerziellen Vertrieb von Kinderpornografie der bisher nur Einzelfällen nachgewiesen werden konnte. Die Aufgabe der Anonymität durch Bezahlung sowie das Angebot kostenloser stehen einer kommerziellen Verbreitung im Wege. Mediale über Kinderporno-Ringe beziehen sich nahezu ausnahmslos auf nicht-kommerziellen Austausch von kinderpornografischen Darstellungen sollen aber Eindruck einer weit verbreiteten Kinderporno-Mafia vermitteln (siehe Medien ).
Während Kinderpornografie bis in die 1980er Jahre in geringem Ausmaß "unter dem verkauft wurde erfuhr sie durch das Aufkommen Internet eine deutlich höhere Verbreitung durch nicht-kommerziellen Sie findet vornehmlich durch Tauschbörsen IRC und das Usenet in privaten Kreisen statt. Nach einem starken Anstieg der Ermittlungsfälle wegen Besitz von seit der Einführung des Besitzverbots im Jahre 1993 verbleiben sie auf einem geringem Niveau etwa unter 4.000 pro Jahr. Davon entfallen etwa 2 7 Prozent der Fälle auf oder bandenmäßiges Handeln. Die Tatverdächtigen waren weit allein handelnd (Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 ).
Seit Mitte der 1980er und zunehmend im Laufe der 1990er Jahre geriet das Thema Kinderpornografie in Interesse der Sex & Crime-Berichterstattung der Medien. groß angelegte Polizei-Operationen wie "Landslide" und "Marcy" international ein großes Medienecho. Über "Operation Landslide" 1999 als "der größte Schlag gegen die Kinderpornografie aller Zeiten" berichtet. Die Firma Landslide soll laut Medienberichten im Zusammenhang mit 5.000 Websites und 250.000 Konsumenten gestanden und 1 Millionen Dollar monatlich mit Kinderpornografie verdient haben. Reedy der Besitzer wurde zu 1.335 Jahren seine Frau zu 15 Jahren Haft verurteilt. war Landslide ein Dienstleistungsunternehmen das für Anbieter Pornografie Kreditkartenbezahlungen durchführte. Unter den 5.000 Websites befanden zwei die Darstellungen anboten die nach amerikanischem (Darsteller jugendlich erscheinend keine Nacktheit erforderlich) kinderpornografisch Die Einnahmen der Firma bestanden aus legalen Im Zuge der Operation wurde eine Datenbank 250.000 Personen gefunden deren Herkunft unklar ist. FBI veröffentlichte auf der beschlagnahmten Webpräsenz von Angebote die den Eindruck von Kinderpornografie erwecken Im Zuge dieser "Sting-Operation" kam es zu Ermittlungen gegen Interessenten dieses Angebots darunter viele Österreich Deutschland sowie in Großbritannien mit rund 7.000 Fällen. Die Hintergründe in den Medien nicht erwähnt.
"Marcy" war eine im September 2003 groß angelegte internationale Operation gegen private kinderpornografischer Darstellungen in deren Verlauf gegen etwa Verdächtige ermittelt wurden davon etwa 530 in Die Operation wurde medial inszeniert. Bei den und Festnahmen waren zahlreiche Kamerateams zugegen. Tatverdächtige als "Täter" bezeichnet und es wurde über Verdächtigen identifizierend berichtet. Bislang begingen zwei der Suizid . Unklar ist in welchem Umfang kinderpornografische tatsächlich sichergestellt werden konnten. In der Berichterstattung lediglich Ausschnitte aus Otto-Katalogen legale Bücher und sowie nicht einsehbare CD-ROMs gezeigt und als Kinderpornografie dargestellt. Als wurden aufgrund des Tatverdachts ohne genaue Diagnose Pädophile und Homosexuelle angenommen (Frank Hüttemann LKA Magdeburg).
Laut Schätzungen der UNO wird durch Handel und Herstellung von weltweit so viel umgesetzt wie durch den Waffenhandel. Eine Grundlage für diese Schätzung ist bekannt. In Medien wurde bisweilen von einem von 18 Milliarden US-Dollar mit Kinderpornografie berichtet. Zahlen basieren auf einem Papier von Interpol sind aber falsch. Interpol selbst sprach einer Konferenz im Februar 2001 von "Trafficking in persons". Die Definition von der United Nations Convention Against Transnational Crime:
Trafficking in persons - shall mean the transportation transfer harbouring or receipt of persons means of the threat or use of or other forms of coercion of abduction fraud of deception of the abuse of or of a position of vulnerability or the giving or receiving of payments or to achieve the consent of a person control over another person for the purpose exploitation. Exploitation shall include at a minimum exploitation of the prostitution of others or forms of sexual exploitation forced labour or slavery or practices similar to slavery servitude the removal of organs.
Neben sexual exploitation umfaßt dies auch forced labour or services.....or the removal of . Interpol spricht hier von Human trafficking bzw. trafficking von Frauen und Kindern . Organhandel wird desweiteren auch Männer betreffen. 18 Milliarden US-Dollar beinhalten also Organhandel genauso Menschenhandel (z.B. Prostitution in Osteuropa). Nur ein vergleichsweise kleiner wird durch Kinderpornografie erzeugt.
Über die Konsumenten von Kinderpornografie liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse Über diese lassen sich lediglich Vermutungen anstellen. steht zu vermuten dass ein überwiegender Teil Konsumenten Pädophile sind die entsprechende Darstellung zur sexuellen und zur Triebabfuhr benötigen. Ein weiterer Teil Konsumenten konstituiert sich aus Heterosexuellen und Homosexuellen die dieses Bildmaterial zur sexuellen Stimulation oder es aus dem Anreiz des "verbotenen sammeln. Einhellige Meinung ist dass die Konsumenten allen gesellschaftlichen Schichten stammen und besondere Merkmale diesen nicht ausfindig zu machen sind. Das Sammeln kinderpornografischer Bilder kann einen ausgeprägten suchtartigen Charakter annehmen (Internetkinderpornografiesucht).
Schetsche Michael: Internetkriminalität. Daten und Diskurse Strukturen Konsequenzen. S. 307-329. In: Zwischen Autonomie und Hrsg. Martina Althoff u.a. Baden-Baden: Nomos 2004