als grundlegende Kinderrechte könnten u.a. gelten:
Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
Schutz vor Ausbeutung
Recht auf Bildung
Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit
Rechte der Familie auf Schutz
staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen die betreffen
Dabei werden die Rechte immer wieder diskutiert. Die Tatsache dass Minderjährige von der politischen Entscheidungsfindung weitgehend ausgeschlossen bedeutet dass sich in den festgeschriebenen Kinderrechten erster Linie die Interessen von Erwachsenen ausdrücken.
Das Bild der Kindheit als eigenständigem Lebensabschnitt wie wir sie sehen hat sich erst mit der Aufklärung gebildet. Die Erklärung der Menschenrechte der französischen Revolution besagt in Artikel 1: Die Menschen werden frei und gleich an geboren und bleiben es. Dabei folgen aus der expliziten Nennung der Lebensspanne als Grundlage der Rechte keine besonderen bezüglich Kindern. In der Folge gibt es Verbesserungen insbesondere Forderungen nach einer Anerkennung von Bedürfnissen und einer rechtliche Trennung zwischen Jugend - und Erwachsenen strafrecht . In der gleichen Zeit bringt aber die Entfremdung der Arbeit und die Entwicklung der Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die und ihre Versorgung (wie z.B. die Vernachlässigung von Kleinkindern in der Arbeitszeit) mit sich. Die Formen der Fürsorgeerziehung und des Jugendschutzes sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen. Aus heutiger Sicht wären weit ins 20. Jahrhundert hinein viele gängige Erziehungspraxen als Kindesmißhandlung zu werten.
Im Nationalsozialismus wird eine auf Härte abzielende Erziehung gewünscht. Rassismus wird zu einem Erziehungsinhalt an den und im Krieg sowie dem Holocaust mißhandeln und ermorden die Nazis vielfach auch Kinder.
Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes der BRD 1949 werden einzelne auf Kinder bezogene Rechte u.a. der Schutz der Familie (Art. 6) das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2) dabei bleiben wiederum die unerwähnt.
1945 wird die UNESCO gegründet die u.a. für die Sicherung Grundrechtes auf Bildung eintritt. 1946 wird UNICEF das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom 2. Weltkrieg betroffenen Kindern gegründet. Seit 1953 ist UNICEF ein fester Teil der UN. In Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf (Art 25 Abs. 2) sowie das Recht Bildung (Art. 26) zugesichert. Mit der Gründung UN wird aber gleichzeitig die Erklärung von aufgehoben. 1959 verabschiedet die UN-Vollversammlung eine Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung einstimmig. Im gleichen wird in der Schweiz terre des hommes zur Hilfe in Not lebender Kinder - eine deutsche Sektion gründet sich 1967 .
Die Kinderladenbewegung bringt in den 70er Jahren in Deutschland die Diskussion um die Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf Tagesordnung. 1973 wird in deutschen Schulen die körperliche Züchtigung verboten (wobei sich nach einem OLG-Urteil Bayern ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht besteht). Mit dem internationales Jahr des ( 1979 ) Am 20.11. 1989 beschließt die UN die internationale Kinderrechtskonvention die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hat am 2.9. 1990 in Kraft tritt. Der 20. November ist seitdem der internationale Tag der Kinderrechte die Bundesregierung ratifiziert diese Konvention nur unter Vorbehalt Fortbestehens bestehender Einschränkung der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht anerkannt.
In den 90er Jahrenn wurde in mehreren Initiativen versucht Kinderrechte in Deutschland Verfassungsstatus zu verleihen. Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz ( SGB VIII) von 1990 / 1991 sichert Leistungen und Professionalisierung der Hilfen Unterstützungssysteme zur Sicherstellung der Erziehung. Mehrere Reformen in der Folge die Rechte von nicht ehelichen Eltern und Adoptivkindern . Der zum 1. Juli 2000 in Kraft getretene § 1631/2 BGB schreibt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung fest.
Trotz aller internationalen Bemühungen ist bislang wie die geforderten oder auch festgeschriebenen Rechte umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Dies macht die Weigerung der Bundesregierung deutlich die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos zu ratifizieren.
Des weiteren gibt es hier wie international immer wieder massive Verletzungen von Kinderrechten z.B.: