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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Sexueller Missbrauch von Kindern


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Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet gesellschaftlich abgelehnte beziehungsweise strafrechtlich verfolgte Handlungen mit an oder vor Kindern.

Die strafrechtlichen Definitionen beziehen in der mehr Handlungen ein als die sexualwissenschaftlichen. Übereinstimmend aber mindestens diejenigen sexuellen Handlungen als Missbrauch mit Körperkontakt verbunden sind durch psychischen oder Druck erzwungen werden und an denen biologische Kinder beteiligt sind.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Das Thema ist von drei Seiten beleuchten:

Es besitzt erstens eine sexualwissenschaftliche Komponente in der insbesondere der Entwicklungsstand die sexuelle Reife von Kindern untersucht wird die Einflüsse die sexuelle Geschehnisse zwischen Kindern zwischen Erwachsenen und Kindern auf die Kinder Es wurde eine phänomenologische Einteilung vorgeschlagen nach der sexuelle Handlungen als Missbrauch gelten wenn sie zu Schäden beziehungsweise zu einer negativen Reaktion des Kindes.

Zweitens besitzt es eine moralische Komponente da auch solche Einflüsse die der Sexualwissenschaft nicht als schädlich erkannt werden einer Gesellschaft aus anderen Gründen nicht akzeptabel können. Allgemein lehnen Gesellschaften aber (in Übereinstimmung sexualwissenschaftlichen Erkenntnissen) vor allem gewaltsame und von vorgenommene Handlungen ab.

Und es besitzt drittens eine juristische Komponente: Die Rechtsprechung muss aufgrund sexualwissenschaftlicher und moralischer Vorstellungen einer Gesellschaft Verfahren finden vor Schäden in ihrer Entwicklung zu schützen ihre Rechte zu wahren und einen Kompromiss dem Schutz von Kindern vor Missbrauch und Recht von Kindern auf selbstbestimmte Sexualität eingehen Kinderrechte ).

Sexueller Missbrauch von Kindern ist in meisten Ländern ein Straftatbestand. Die Gesetzgeber orientieren bei widersprüchlichen Empfehlungen von Moral und Wissenschaft mehr an den Moralvorstellungen der Gesellschaft. So beispielsweise häufig auch sexuelle Handlungen von Kindern unter Strafe darunter auch Doktorspiele die vermutlich zur normalen kindlichen Sexualität Begründen lässt sich dies auch mit der und teilweisen Widersprüchlichkeit der zur Verfügung stehenden Studien. Die Gesetzgeber sind außerdem bestrebt Straftaten einfach und klar zu definieren. So werden feste Altersgenzen verwendet die auf individuelle Entwicklungsstände die sich die Sexualwissenschaft bezieht wenig Rücksicht

Juristische Argumentation für ein Verbot sexueller Handlungen Kindern

Als sexueller Missbrauch von Kindern werden in den meisten Ländern auch verfolgt die zugleich andere Straftatbestände erfüllen wie Exhibitionismus Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Die Kriterien sexuellen Missbrauch von Kindern sind aber weiter gefasst. Das geschützte ist in Deutschland die "ungestörte sexuelle Entwicklung Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Ob das Kind die sexuellen Handlungen eingewilligt hat spielt keine da es nach Auffassung des Gesetzgebers dabei jedem Fall einem Schadensrisiko ausgesetzt ist (siehe kindliche Sexualität ). Ab einem bestimmten Alter das sich im Prinzip an der biologischen Entwicklung orientiert er dieses Risiko nicht mehr.

In den USA will der Gesetzgeber sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder schützen. Weil Kinder nicht wissentlich in sexuelle Handlungen einwilligen können kann gemäß der Verhandlungsmoral auch keine einvernehmlichen sexuellen zu Kindern geben. Die Handlungen werden auch das Kind ihnen zugestimmt hat so bewertet hätten sie gegen seinen Willen stattgefunden. Sie damit rechtlich als Vergewaltigung ( statutory rape ). Die Altersgrenze ab der ein Kind ist wissentlich sexuellen Handlungen zuzustimmen und damit auch ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht bekommt richtet im Prinzip nicht nach der biologischen sondern der geistigen Entwicklung. In dem dafür verwendeten Alter der Zustimmungsfähigkeit ( age of consent ) im Gegensatz zum deutschen Schutzalter macht sich das unterschiedliche geschützte Rechtsgut

Bei der juristischen Betrachtung ist gesondert beachten dass die meisten Komponenten des sexuellen in der Regel bereits generell unter Strafe sind: So ist eine Vergewaltigung ein Verbrechen die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig davon ob eine Frau oder ein Kind zum Opfer wird. Rechtsprechung hat sich daher insbesondere mit der Frage zu befassen was das Besondere darstellt exakt diejenigen sexuelle Handlungen mit Kindern zu relevanten Handlungen machen kann die unter Erwachsenen akzeptabel wären.

Definitionskriterien

Alter der Beteiligten

Im biologischen psychologischen und soziologischen Sinn Kinder als Personen vor dem Einsetzen der Pubertät . Diese beginnt bei Jungen etwa im von 11-12 und bei Mädchen im Alter 10-11 Jahren und unterliegt bei beiden Geschlechtern großen Varianzbreite. Das Eintrittsalter in die Pubertät Eingrenzung des Kindesalters beim sexuellen Missbrauch findet selten und bei eng gefassten Kriterien Anwendung. ist eine festgelegte Altersgrenze anzutreffen; der individuelle des Kindes wird in der Regel nicht In Europa liegt diese Altersgrenze zwischen 12 Vatikan) und 17 (Nordirland) in Deutschland bei Jahren.

Das Alter des Sexualpartners des Kindes in manchen jedoch nicht allen Definitionen in Weise als Kriterium für sexuellen Missbrauch von herangezogen. Hierbei kommt sowohl ein relativer Altersunterschied auch eine absolute Altersobergrenze des Sexualpartners vor. relative Altersunterschied wird dabei häufig durch einen von drei oder fünf Jahren festgesetzt als Altersobergrenze wird meist die Volljährigkeit (18 oder Jahre) des älteren Partners festgelegt. Das Alter Beteiligten tritt als notwendiges oder als hinreichendes auf.

Einwilligung

Sexuelle Handlungen gegen den Willen eines gelten im Einklang mit allgemeinen Definitionen von sexuellem Missbrauch gemeinhin als hinreichendes Kriterium für sexuellen

Mitte der 1980er Jahre kam es den USA zu einer Debatte um die ob Kinder in sexuelle Kontakte mit Erwachsenen können. Unterschieden wurde dabei zwischen dem simple consent der "willentlichen Einwilligung" und dem informed consent der "wissentlichen Einwilligung". Die Quintessenz der besagt dass Kinder zwar willentlich nicht aber wissentlich in sexuelle Handlungen einwilligen da ihnen Wissen um die Bedeutung und Tragweite ihrer noch fehlt. Daher werden zum Teil auch Handlungen die mit Einwilligung des Kindes erfolgten sexueller Missbrauch angesehen. Eine präzise Differenzierung zwischen gegen den simple consent ( Vergewaltigung ) und gegen den informed consent (Verhandlungsmoral) findet allerdings häufig nicht statt.

Das deutsche Familienrecht hingegen unterordnet den Willen des Kindes Kindeswohl . Danach ist es vorrangige Aufgabe der in von diesen als dem Kindeswohl abträglich Handlungen des Kindes einzugreifen und diese ggf. unterbinden. Nach diesem traditionell hohen Rechtsgut wäre zunächst Aufgabe der Eltern festzulegen ob sie einer Aktivität an der ihr Kind beteiligt sich beteiligen will oder beteiligt werden soll "sexuellen Missbrauch" erkennen.

Doch wird dieser Aspekt sowohl von als auch von Gegnern einer Liberalisierung dieses häufig als irrelevant bezeichnet: Dabei übergehen in Argumentation Befürworter den grundgesetzlich garantierten Schutz der als überindividuelles Recht indem sie einzig auf individuelle Persönlichkeitsrecht des Kindes abheben während Gegner Subsidiaritätsprinzip missachten mit der Begründung dass häufig selbst am "sexuellen Missbrauch" von Kindern beteiligt Neben der - umstrittenen - Schädlichkeit jedweder Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen (bzw. Jugendlichen älteren Kindern) blenden sie so die - - Schädlichkeit jedweder (auch notwendiger!) destruierenden Eingriffe die Eltern/Kind-Bindung aus.

Sexuelle Handlung

Allen Definitionen sexuellen Missbrauchs von Kindern ist dass eine sexuelle Handlung als notwendiges oder als hinreichendes vorhanden sein muss. Es ergeben sich Unterschiede Handlungen als sexuell definiert werden.

Als nicht objektivierbares Kriterium gilt dass Handlung dann und nur dann sexuell ist sie der Befriedigung sexueller Bedürfnisse einer der Personen dient. Dies umfasst einerseits Handlungen mit ohne Körperkontakt wenn diese der sexuellen Bedürfnisbefriedigung schließt aber andererseits Handlungen mit Körperkontakt die der Befriedigung sexueller sondern anderer Bedürfnisse (medizinische sadistische Motivation) dienen aus.

Daneben finden sich objektivierbare Kriterien die i.d.R. über die Intensität der sexuellen Handlung Weitgehend gelten folgende Handlungen als sexuell:

Hiervon unabhängig ist ob die sexuelle vor einem Kind an einem Kind oder sie von einem Kind auf Veranlassung an selbst vorgenommen wird.

Als Sonderfall schränkt die juristische Definition Deutschland) sexuelle Handlungen auf solche ein die deklarierten Opfer auch wahrgenommen wurden. Dies ergibt aus der notwendigerweise vorliegenden Rechtsgutsverletzung einer Person § 184f StGB ).

Eng gefasste Definitionen sexuellen Missbrauchs von legen oftmals Körperkontakt (Berührungen an Geschlechtsmerkmalen oder und fehlende Einwilligung als notwendiges Kriterium zu Weite gefasste Definitionen zielen auf das Vorliegen definierter sexueller Handlungen als hinreichendes Kriterium ohne auf Einwilligung oder Vorhandenseins eines Körperkontakts ab Einwirkungen durch pornografische Abbildungen).

In der politischen Debatte und in werden oft die Begriffe sexuelle Gewalt an Kindern und sexuelle Ausbeutung von Kindern gleichbedeutend für sexuellen Missbrauch von Kindern Die Verwendung des Begriffs sexuelle Gewalt soll die bei sexuellem Missbrauch auch Gewalt in den Vordergrund stellen. Der Begriff Ausbeutung zielt auf eine einseitige Ausbeutung eines zur sexuellen Bedürfnisbefriedigung unter Ausnutzen einer Zwangslage durch Anwendung von Gewalt ab. Beide Begriffe lediglich einen Teilaspekt des sexuellen Missbrauchs und das gesamte Phänomen.

Begriffsdebatte

Der Begriff sexueller Missbrauch an Kindern wird vorwiegend im feministischen Umfeld gleichbedeutend sexuellen Missbrauch von Kindern verwendet. Er soll Einseitigkeit der sexuellen Handlungen an einem Kind Ausdruck bringen. Der Begriff wird in der auf Grund der fehlenden Neutralität nicht verwendet. Bezeichnung "Missbrauch" wird kritisiert weil sie einen "Gebrauch" von Kindern impliziere. Auch in der wird der Begriff auf Grund seiner fehlenden kritisiert. Auf diese Kritik wird häufig erwidert der Begriff Missbrauch sich nicht auf das selbst beziehe sondern auf den Missbrauch der psychischen und/oder physischen Macht des Erwachsenen im zum Kind.

Häufigkeit

Grundsätzlich ist zwischen Inzidenz- und Prävalenzstudien unterscheiden. Inzidenzstudien geben Auskunft über bekannt gewordene während Prävalenzstudien auf Stichproben aus der Allgemeinheit solche die auf die Allgemeinheit übertragbar sind

Umgang mit Häufigkeitsangaben

Zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs von existiert eine Vielzahl von Studien die sich aufgrund unterschiedlich verwendeter Missbrauchsdefinitionen nur schwer vergleichen Übereinstimmend festhalten lässt sich dass sexuelle Handlungen Kindern häufig vorkommen.

Häufigkeitsangaben über sexuellen Kindesmissbrauch werden teilweise oder falsch dargestellt. Zeitweise veröffentlichten Organisationen unter auf das Bundeskriminalamt (BKA) falsche Zahlen von bis 300 Tausend missbrauchter Kinder pro Jahr Deutschland. Diese Angaben wurden vom Bundeskriminalamt zurückgewiesen in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2002 15.998 erfassten Fällen berichtet fanden sich aber in der Sekundärliteratur (Levold 1997) wieder. Häufig im Zusammenhang mit der Polizeilichen Kriminalstatistik unzulässigerweise Fälle mit begangenen Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs dargestellt.

Desweiteren stoßen die entsprechenden Studien aufgrund Thematik allgemein auf zahlreiche methodische Hindernisse. Vor der Komplex des Nichterinnerns von Missbrauchserfahrungen ist zu nennen. Dies lässt sich häufig zurückführen Verdrängung Kindheitsamnesie aber auch das Meiden eigentlich Erinnerungen da diese als schmerzhaft erlebt werden. werden bei den Studien nur selten spezielle erfasst bei denen eine höhere Häufigkeit angenommen (z.B. Therapiepatienten Prostituierte Drogenabhängige Heimbewohner). Eine Studie von 276 Therapieprotokollen (Brunner / Meyer 1994) bei enger Definition bereits 18 3% (m) 25 2% (w) Betroffene aus.

Inzidenzstudien

In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich 15.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs ( § 176 StGB ) angezeigt ( Polizeiliche Kriminalstatistik ) bei etwa gleichbleibender Tendenz sowie gestiegener in den letzten Jahren (Stand 2002). Insgesamt die Zahl leicht rückläufig.

Im Jahre 2001 wies die Statistik angezeigte Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs auf. Davon waren Prozent weiblich und 23 Prozent männlich. Die Mehrzahl (rund 91 Prozent) war zwischen sechs 14 Jahre alt. Die Täter waren in 97 Prozent der Fälle männlich. Die Aufklärungsquote prozentuale Verhältnis von ermittelten Tatverdächtigen und angezeigten des Kindesmissbrauchs) liegt laut Kriminalstatistik bei ca. Prozent und damit leicht unter der durchschnittlichen von etwa 80 Prozent. Maßgeblich dafür ist hohe Anteil an angezeigten Sexualdelikten bei denen Täter dem Opfer gut bekannt war.

Den angezeigten Fällen stehen etwa 2.200 gegenüber (Strafverfolgungsstatistik). Hauptursache hierfür ist der hohe exhibitionistischer Handlungen vor Kindern zu denen nur wenige Tatverdächtige ermittelt werden können. Eine weitere ist die hohe Zahl an Falschanschuldigungen insbesondere familienrechtlichen Auseinandersetzungen (Schönke) sowie fehlender hinreichender Tatverdacht T. Gunder: Der Umgang mit Kindern im Strafverfahren: Eine Untersuchung zur Strafverfolgung bei Sexualdelinquenz . Frankfurt am Main 1999).

Häufigkeitsangaben bei Inzidenzstudien spiegeln nicht die Häufigkeit wider: hinzu kommt ein Dunkelfeld durch nicht angezeigte Fälle. Aufgrund der Anzeigebereitschaft zeigen Inzidenzstudien eine höhere Gewichtung von bei denen entweder keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen oder bei denen Gewalt angewendet wurde und geringere Gewichtung von Taten die ohne Gewalt wurden bzw. bei denen eine Vorbeziehung zum bestand.

Prävalenzstudien

Verschiedene Prävalenzstudien zeigen auf dass etwa bis 30 Prozent der weiblichen Bevölkerung in Kindheit bzw. frühen Jugend sexuelle Handlungen erlebt Die Prävalenzen variieren sehr stark und hängen Wesentlichen von den verwendeten Missbrauchsdefinitionen (Anwendung von Körperkontakt Alter des Opfers Altersunterschied zum Täter ab.

Eine Studie in der Bundesrepublik bei rund 3.200 Personen im Alter zwischen 16 59 Jahren befragt wurden (Pfeiffer/Wetzels 1992) geht aus dass gemäß einer engen Definition (nur Missbrauch mit Körperkontakt und Opfer unter 14 6 2 Prozent der Mädchen und 2 der Jungen sexuellen Missbrauch erlebt haben. Bei weiten Definition (alle als "sexuelle Übergriffe in und Jugend" erlebten Handlungen) stiegen diese Zahlen 7 3 Prozent der männlichen und 18 Prozent der weiblichen Befragten an.

Dies deckt sich in etwa mit Ergebnissen der Studie von Coxell et al. Medical Journal 1997). Befragt wurden etwa 2.500 zu sexuellen Aktivitäten vor ihrem sechzehnten Lebensjahr denen der Sexualpartner mindestens fünf Jahre älter Davon berichteten 7 7 Prozent über freiwillige 5 3 Prozent über unfreiwillige Sexualkontakte mit Mann der beträchtlich älter war. Demzufolge hätten Prozent der Jungen sexuelle Kontakte mit einem gehabt die in einer weiter gefassten Definition Missbrauch einzustufen sind. (Vgl. A. Coxell M. G. Mezey G. Gordon "Lifetime prevalence characteristics associated problems of non-consensual sex in men: sectional survey". British Medical Journal 318: 850 March 1999.)

Generell kommt es bei Mädchen häufiger bei Jungen zu sexuellem Missbrauch durch (meist Erwachsene. (Vgl. auch P. Cox S. Kershaw Trotter ed. Child Sexual Assault: Feminist Perspectives London 2001.)

Missbrauchshandlungen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes gibt über die Missbrauchshandlungen der angezeigten Fälle sexuellen (Hellfeld). Es ist davon auszugehen dass aufgrund bzw. verminderter Anzeigebereitschaft Taten von fremden Tatverdächtigen Exhibitionisten vor Kindern) über- und Taten aus Nahfeld des Kindes unterrepräsentiert sind.

Etwa zwei Drittel der Missbrauchshandlungen der Fälle fanden mit Körperkontakt und etwa ein ohne Körperkontakt statt. Bei den Fällen mit entfallen etwa drei Viertel auf einfache sexuelle mit einem Kind während ein Viertel der mit Eindringen in den Körper des mutmaßlichen oder Opfers (Beischlaf intensives Petting Zungenküsse) verbunden sind. Bei den angezeigten Fällen ohne Körperkontakt etwa zwei Drittel auf Exhibitionismus vor Kindern restliche Drittel bestand aus dem Vornehmen sexueller von Kindern an sich selbst bzw. dem pornografischer Darstellungen.

Der Anteil des sexuellen Missbrauchs zur kinderpornografischer Schriften nimmt etwa 1 2 Prozent Der sexuelle Missbrauch mit Todesfolge beträgt etwa 012 Prozent (2 Fälle) an der Gesamtzahl Fälle sexuellen Missbrauchs.

Täter

Klassifizierungen

Tätertypen

Betrachtungen von Tätern sexuellen Missbrauchs klammern Exhibitionisten als gesondert zu betrachtendes Phänomen aus. sexuellen Missbrauchs zeichnen sich nicht durch gemeinsame aus. Sie sind in allen Bevölkerungsschichten vertreten.

Die Täter werden nach folgenden Typen

Regressiver Typ

seine primäre sexuelle Orientierung ist auf Erwachsene er ist durch Kinder jedoch sexuell erregbar. der leichten Verfügbarkeit von Kindern wegen nichtsexuellen sowie wegen Problemen mit erwachsenen Sexualpartnern greift zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurück. Man deshalb auch von einem Ersatzobjekttäter.

Fixierter Typ

er zeichnet sich durch seine primäre sexuelle auf Kinder aus. Er ist durch Erwachsene nicht oder kaum erregbar. Es handelt sich den klassischen Pädophilen .

Soziopathischer Typ

er zeichnet sich durch mangelnde Empathie für Opfer und bisweilen durch sadistische Neigungen aus. Die Sexualität dient ihm nicht primär zur sexuellen sondern als Mittel zur Unterdrückung weshalb er auch als sadistischer Typ bezeichnet wird.

Nach vorsichtigen Schätzungen sind regressive Täter etwa 90 Prozent am häufigsten anzutreffen. Der Typ folgt mit etwa zwei bis zehn an zweiter Stelle. Der soziopathische Typ tritt in wenigen Einzelfällen auf. In den Medien im englischsprachigen Raum werden regressive Täter fälschlicher als Pädophile bezeichnet.

Kindliche und jugendliche Täter

Daneben kommt sexuellen Handlungen unter Kindern zwischen Jugendlichen und Kindern unter den Begriffen sexuell aggressive Kinder und Jugendliche sexuell deviante oder auffällige junge Täter immer häufiger Aufmerksamkeit zuteil. Diese wurden Therapeuten geprägt.

Im Gegensatz zu rechtlichen Kriterien die Handlungen - zumindest unter Kindern - als Missbrauch einordnen findet überwiegend eine feste Einteilung Opfer und deviante Täter statt. Die Bewertung Täters als sexuell aggressiv stellt keine Einschränkung der Missbrauchskriterien auf mit Zwang und Gewalt dar. Auch die der sexuellen Handlung bedingt nicht die Täterschaft die Devianz (Abweichung). Diese zeigt sich durch auffälliges Verhalten das als nicht altersgemäß angesehen Eine Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung zum - möglicherweise breit gestreuten - Sexualverhalten von Minderjährigen und besonders Kindern das nur wenig ist. Im Allgemeinen steht Devianz beispielsweise die Homosexualität nicht mit Kriminalität oder einem Therapiebedarf Verbindung. Im Zusammenhang mit einer vermuteten Präventivwirkung eine frühzeitige Therapie von Devianzen ist interessant homosexuelle Erfahrungen in der Kindheit kaum mit sexuellen Orientierung im Erwachsenenalter zusammenhängen.

Die Kriterien welches Verhalten von Kindern Jugendlichen als deviant und damit als sexueller eingestuft wird sind unterschiedlich. Romer führt aus bei sexuellen Handlungen unter Kindern "dann zweifelsfrei einem sexuellen Angriff auszugehen [ist] wenn Gewalt Zwang oder Bedrohung angewendet wurde wenn eine Penetration jedweder Art versucht wurde oder wenn irgendeine Form Verletzung des Opfers dokumentiert ist". "Ab einem Altersunterschied ab 5 Jahren muss immer eine sexuelle Aggression angenommen d.h. dass beim jüngeren Kind kein Einvernehmen ist auch nicht durch Bezahlung oder Geschenke". stellt dar dass häufig eindeutig sexuell aggressive oft im Rahmen von Doktorspielen gedeutet werden und die Chancen auf Therapie vertan werden. Als sexuell aggressives Verhalten er folgende Handlungen:

  • Oral- oder Vaginalverkehr oder Penetration in oder After mit den Fingern oder anderen
  • Küssen von Genitalien
  • Imitation von Geschlechtsverkehr
  • Berührungen im Brust- und Genitalbereich

Bisweilen werden auch juristische Kriterien herangezogen zu definieren welche sexuellen Verhaltensweisen von Kindern Jugendlichen als sexueller Missbrauch einzustufen sind. Nach Recht gelten sowohl einverständliche als auch mit einhergehende sexuelle Handlungen unter Kindern als sexueller (siehe: § 176 StGB ).

In jüngerer Zeit wendet man sich Rahmen von Präventionsarbeit immer häufiger der Therapie von Kindern und Jugendlichen zu die oben genannten Bedingungen als sexuell aggressiv gelten. wird dies damit dass in empirischen Untersuchungen wurde dass ein nicht unerheblicher Teil erwachsener sich bereits im Kindesalter sexuell auffällig zeigten. ob sexuell auffällige Kinder und Jugendliche im häufiger sexuell delinquent werden als der Bevölkerungsdurchschnitt nicht vor.

Bei der Therapie sexuell aggressiver Minderjähriger in den USA entwürdigende und medizinisch umstrittene wie die Aversionstherapie und Erektionsmessgeräte zum Einsatz.

Vorbeziehungen

Bei den in Hell- und Dunkelfeldstudien Fällen sexuellen Missbrauchs bestand eine Vorbeziehung zwischen und dem Täter. Bekannte machen etwa die Verwandte ein Fünftel der Täter aus. Väter Täter sind eher selten die Fallzahl liegt 3 und 6 Prozent. Bei Jungen wurde dass lediglich etwa 10 bis 20 Prozent Täter aus dem familiären Nahfeld entstammen.

Zwischen sozialer Nähe und der Intensität Handlungen besteht eine Beziehung. Die Anzahl die und die Intensität der sexuellen Handlungen nimmt der sozialen Nähe zwischen Täter und Kind

Geschlecht

Nach derzeitiger Sachlage bilden Männer etwa bis 90 Prozent der Täter. Der Anteil Täter ist erst in jüngerer Zeit in Blickfeld wissenschaftlicher Untersuchungen gelangt.

Alter

Häufigste Altersgruppe der mutmaßlichen Täter sexuellen sind die 14-16jährigen gefolgt von den 16-17jährigen. zunehmenden Alter sinken die Belastungszahlen. Dabei zu ist dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs § 176 StGB ) sowohl freiwillige wie unfreiwillige sexuelle Handlungen Kindern unter Strafe stellt.

Tatverdächtigen-Belastungszahlen (TVBZ) beim sexuellen Missbrauch von Kindern pro 100.000 der Bevölkerung der gleichen Altersgruppe). PKS 1996

Vorgehensweise

Gewalt ist beim sexuellen Missbrauch von eher selten anzutreffen. Nach einer Untersuchung des wurden bei 85 Prozent der angezeigten Fälle Kindesmissbrauchs keine Drohung oder Nötigung angewandt (Baurmann

Bei sexuellem Missbrauch in der Kernfamilie häufig eine familiäre Dysfunktion der Familiendynamik als Auslöser sexuellen Missbrauchs. Täter baut oft eine intensive Beziehung zum auf die mit einer gesteigerten emotionalen und auch materiellen Zuwendung einher geht. Das Kind für den Täter zum Ersatzpartner was für Kind eine oft nicht zu bewältigende Rollenkonfusion Gleichzeitig sinkt die Möglichkeit für das Kind an andere Mitglieder der Kernfamilie zu wenden dieser Situation zu entkommen. Sexueller Missbrauch in Kernfamilie erstreckt sich aufgrund der sich für Täter bietenden Möglichkeiten oft über einen längeren und wird häufig von intensiveren sexuellen Handlungen

Sexueller Missbrauch im weiteren sozialen Umfeld Kindes wird häufig bei sich bietender Gelegenheit In der Regel besteht hier ebenfalls eine zum Kind die sowohl flüchtig als auch in der Regel auf Basis beidseitiger emotionaler ausgeprägt sein kann. In Einzelfällen konnten unterschiedliche beobachtet werden. Es fanden sich Täter die Tat vorgeplant und eine entsprechende Gelegenheit selbst haben und Täter die eine sich zufällig Möglichkeit ergriffen haben. In der Regel hat Täter jedoch zuvor sich mit dem Gedanken sexuelle Handlungen mit einem Kind zu begehen. aus einem spontanen Triebdurchbruch heraus sind sehr anzutreffen.

Pädophile Täter gehen in der Regel eine Beziehung mit Kindern ein wobei sie sich Zustimmung des Kindes versichern wollen. Dabei wenden sich oft an Kinder die zuwendungsbedürftig sind arbeiten in Berufen in denen sie viel Kindern zu tun haben. Siehe auch Pädophilie .

Therapie

Häufig werden psychotherapeutische Behandlungen für straffällig sexuelle Missbraucher als gerichtliche Auflage angeordnet. In Regel wird nicht geprüft ob eine psychologische medizinische Indikation vorliegt. Eine Therapieauflage dient vornehmlich Zweck der Besserung des Sexualdelinquenten und nicht einer Heilung.

Als Therapieform tritt so in den Jahren immer häufiger die kognitive Verhaltenstherapie in Vordergrund (Hanson). Ursprünglich nur therapiebegleitend werden Psychopharmaka Antidepressiva Antiandrogenen Phasenprophylaktika und Neuroleptika aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen anstelle Psychotherapie eingesetzt.

Bei sexuellem Missbrauch in der Kernfamilie häufig auch systemische Therapien angewendet die auf Behebung der familiären Dysfunktion als Auslöser des Missbrauchs abzielen. Dabei wird oft die gesamte in die Therapie mit einbezogen. Sofern keine Rückfallwahrscheinlichkeit besteht kann so der Täter in Familie verbleiben und es wird bisweilen auf Strafverfolgung verzichtet um die Familie als solche erhalten und die betroffenen Kinder nicht weiteren auszusetzen.

In den 1960er Jahren war bei (vornehmlich Homosexuelle und Kindesmissbraucher) die Anwendung der in Mode. Durch starke Ströme wurden dabei des Gehirns die für sexuelle Luststeuerung verantwortlich wurden weggebrannt. Aversionstherapien fanden in den 1960er in Deutschland noch weitgehend eine Anwendung bei und Kindesmissbrauchern wurden aber aus ethischen Gründen Sie wird vornehmlich in den USA bei und Jugendlichen sexuellen Missbrauchern angewendet auch wenn Missbrauch einverständlich statt fand.

Rückfallwahrscheinlichkeit

Empirische Studien über die Rückfallwahrscheinlichkeit von im allgemeinen und Kindesmissbrauchern im besonderen sind abgesichert. Internationale Studien kommen zu vergleichbaren Ergebnissen. 20 Prozent der Kindesmissbraucher wurden in den Zeiträumen (4 bis 10 Jahre) erneut einschlägig leicht geringer als der Durchschnitt von Sexualstraftätern Prozent). Dabei zeigte sich bei fixierten Tätern Pädophile ; etwa 10 Prozent der Täter) eine höhere Rückfallwahrscheinlichkeit von bis zu 50 Prozent bei regressiven Tätern (etwa 90 Prozent der Die Rückfallwahrscheinlichket nach einer Aufdeckung sexuellen Missbrauchs familiären Nahfeld des Kindes wird als gering da es sich hierbei eher um episodenhafte handelt. Allgemein haben Sexualstraftäter eine deutlich geringere als andere Straftäter (je nach Delikt im von 50-80 Prozent variierend). Die festgestellten Rückfallwahrscheinlichkeiten als untere Grenzwerte zu betrachten da sich Studien auf bekannt gewordene Wiederholungsstraftaten beziehen.

Reaktionen und Folgen

Es wird zwischen Reaktionen und Folgen Missbrauchs unterschieden. Während bei Untersuchung der Reaktionen deklarierte Opfer über ihre Bewertung der Handlungen meist rückblickend befragt werden zielt eine der Folgen auf den allgemeinen psychischen und sozialen anhand bestimmter Kriterien ab.

Reaktionen

Die unmittelbaren und langfristigen Reaktionen von auf sexuelle Handlungen mit anderen Personen sind gestreut. Sie reichen von Angst Scham und über Unverständnis des Geschehenen bis hin zu Geborgenheit Freude Lust und Orgasmus. Die Reaktionen geschlechtsspezifisch. Während etwa die Hälfte bis zu Drittel der Mädchen von negativen Reaktionen berichten nur etwa 20 bis 30 Prozent der negative Reaktionen. Eine Sonderstellung nehmen bisexuelle und homosexuelle ein die sich ihrer Attraktion auf bewusst waren: bei ihnen überwiegen positive Reaktionen oft ging von ihnen die Initiative zu sexuellen Handlungen aus.

Lange Zeit betrachtete man sexuelle Handlungen Kindern als monokausale Ursache für positive oder Reaktionen. Gängig ist das Modell von Constantine Reaktionen von Kindern auf sexuelle Handlungen maßgeblich zwei Faktoren zurück führte: die Bereitschaft des daran teilzunehmen in Verbindung mit der Wahlfreiheit Zustimmung zu geben oder zu verweigern. Und Kenntnisse des Kindes über Sexualität sowie seine Einstellung zur Sexualität. Das Modell wird von Untersuchungen gestützt nach dem Kinder bei sexuellen hauptsächlich positive Reaktionen zeigen wenn sie damit waren und negative Reaktionen wenn sie gezwungen oder manipuliert wurden. Fehlendes sexuelles Wissen resultiert in Angstgefühlen bei sexuellen Handlungen während eine Sexualeinstellung häufig in Scham- oder Schuldgefühlen resultiert. Reaktionen überwiegten bei Kindern die über ein sexuelles Wissen verfügten und eine positive Sexualeinstellung

Folgen

Zu Beginn der 1980er Jahre konzentrierten Studien über Folgen sexueller Handlungen vornehmlich auf aus dem klinischen und psychiatrischen Umfeld die psychischer Probleme ( Posttraumatische Belastungsstörung Borderline-Syndrom Dissoziative Identitätsstörung etc.) in Behandlung waren. stellte bei vielen der Probanden Missbrauchserfahrungen in Kindheit fest. Es zeigte sich aber auch sexueller Missbrauch keine spezifische Symptomatik kennt; ein existiert nicht.

Zunächst wurde dennoch gefolgert dass Missbrauchserfahrungen nachteilige Folgen nach sich ziehen. Hingegen stellte bereits 1979 fest dass es keinen schlüssigen dafür gebe dass sexueller Missbrauch von Kindern schädlich sei. Er begründete dass eine Ablehnung Handlungen mit Kindern lediglich auf moralischer Basis könne. Diese sei die fehlende Fähigkeit von sexuellen Handlungen zustimmen zu können.

Genauere Studien anhand nicht-selektiver Stichproben die der Allgemeinbevölkerung bzw. vergleichbaren Bevölkerungsgruppen stammten zeigten dass die Hälfte derjenigen Probanden die Missbrauchserfahrungen der Kindheit hatten negative Symptome aufzeigten die Hälfte beschwerdefrei blieb (z.B. Baurmann 1983). Damit nicht mehr von einer grundsätzlichen Schädigung durch Missbrauch ausgegangen werden.

Wegen der hohen Korrelation zwischen sexuellem und späteren psychischen Problemen nahm man aber eine Ursache-Wirkung Beziehung zwischen dem sexuellen Missbrauch den negativen Folgen an.

Eine Kausalitätsbeziehung zwischen sexuellem Missbrauch und Folgen gilt empirisch als weitgehend widerlegt. Methodisch Studien wandten sich einer Ursachen-Wirkung-Beziehung zwischen sexuellem und den Folgen zu (Rind et al. Kilpatrick 1987). Es wurden repräsentative Stichroben verwendet dabei nicht isoliert sexuelle Handlungen sondern auch Lebensumstände wie nicht-sexuelle physische und psychische Gewalt emotionale und physische Vernachlässigung miteinbezogen. Es bestätigte übereinstimmend mit früheren Ergebnissen dass nur etwa Hälfte der Probanden mit Missbrauchserfahrungen über negative berichteten. Bei den Probanden mit psychischen Problemen sich dass diese Probleme eher auf psychische/physische Misshandlung als durch sexuellen Missbrauch erklärbar waren. zeigten sich in der Meta-Analyse von Rind et al. (1998) um 9-fach höhere Effektgrößen für Vernachlässigung/Misshandlung als für Missbrauch. Auffällig war dass Dauer und Intensität Handlungen mit Kindern keinen großen Einfluss auf vorhandene Schädigungen zeigten die Anwendung von Gewalt die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung deutlich erhöhten. Mögliche waren bei Jungen deutlich weniger anzutreffen als Mädchen. Etwa ein Drittel der Jungen schätzten Erlebnisse positiv ein. Insgesamt waren schwere und Schäden nur in Ausnahmefällen anzutreffen. Dies deckte mit den Ergebnissen anderer methodisch korrekter Studien.

Gegenwärtig zeigt sich auf dass Erklärungsmodelle negative Folgen sexuellen Missbrauchs ohne Gewalteinwirkung fehlen die Ergebnisse empirischer Forschung deutlich darauf hinweisen keine Ursachen-Wirkung Beziehung zwischen sexuellem Missbrauch einerseits negativen Folgen andererseits besteht. Dementsprechend werden nicht sexuelle Handlungen mit Kindern von der Sexualwissenschaft moralischen und nicht aus Gründen der Schadensvermutung abgelehnt (siehe: informed consent ). Es wurde davor gewarnt in Psychotherapien sexuellen Missbrauch als Ursache persönlicher Probleme diagnostizieren wollen und Therapien hierauf einseitig zu fixieren. Kontext einer monokausalen Schadenserwartung sowie der monokausalen vieler psychischer Probleme kam es in vielen zur unbewussten Induktion falscher Erinnerungen an sexuellen durch Therapeuten (siehe False Memory Syndrom ). Eine Trennung von moralischem Fehlverhalten und Schadensvermutung hat sich überwiegend in der Sexualwissenschaft jedoch in der öffentlichen Diskussion etabliert.

Strafrechtliche Aspekte

Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche Handlungen an mit oder vor Kindern als Missbrauch. Als Kinder gelten Personen vor dem 14. Lebensjahr. Geschützt ist die "ungestörte sexuelle des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Somit ist Missbrauch von Kindern unabhängig von der Anwendung Gewalt sowie vom Alter des Täters. Bestraft überwiegend nach § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern). In Konkurrenz § 176 StGB stehen auch § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten) § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) § 177 StGB ( Sexuelle Nötigung Vergewaltigung ) § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) § 182 StGB ( Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) und § 184 StGB Abs. 3 Nr. 3 (Herstellung kinderpornografischer Weiterführende Informationen: § 176 StGB

Schweiz

Das Schweizer Recht bestraft nach Artikel StGB sexuelle Handlungen von und mit Personen 16 Jahren (Kind) mit bis zu fünf Zuchthaus. Die Handlungen bleiben straffrei wenn der weniger als drei Jahre beträgt.

Als Sexualdelikte mit Kindern gelten laut StGB: sexuelle Handlungen mit Kindern sexuelle Nötigung Schändung Förderung der Prostitution Menschenhandel und Inzest. Sexualdelikten mit Kindern unter 16 Jahren beginnt Verjährungszeitraum erst zu dem Zeitpunkt zu dem Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eingeführt der Beginn der Verjährung nach zahlreichen Fällen Personen die sich erst im Erwachsenenalter an Missbrauch in der Kindheit erinnerten ( False Memory Syndrom ).

Liegt eine Nötigung Vergewaltigung oder sogenannte vor greifen in erster Linie die Artikel 190 oder 191 die eine Höchststrafe von Jahren Zuchthaus vorsehen.

Sonstige Länder

Das amerikanische Recht sieht die fehlende von Kindern in sexuelle Handlungen als geschütztes (siehe: informed consent ). Als Kinder gelten dabei im Wesentlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sexuelle unter und mit Jugendlichen (Kinder) werden als genannter statutory rape ("Vergewaltigung im Sinne des Gesetzes") bestraft.

Liberalisierungstendenzen während der 70er Jahre

In den 70er Jahren wurde in Massenmedien sowie von politischen Parteien vor allem Grünen aber etwa auch sozialdemokratischen Arbeitsgruppen sowie der evangelischen Kirche über eine grundsätzliche Legalisierung Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen diskutiert. Teilweise es gar zu repressive Entsublimierung genannten Tendenzen: Eltern "bekannten" zum Beispiel verschämt auf Elternabenden Kinderläden dass sie es nicht ertragen könnten ihre Kinder ihnen beim Sex zusehen oder Geschlechtsteile stimulieren wollten. Nicht selten wurde solchen dann geraten in einer Selbsterfahrungsgruppe solche "bürgerlichen abbauen zu lernen.

Verwandte Begriffe und Phänomene

  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung beschreiben Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung Personen.
  • Pädophilie und Päderastie sind auf Kinder ausgerichtete sexuelle Orientierungen existieren als solche im Spannungsfeld sexueller Missbrauch.
  • Inzest insbesondere Eltern/Kind-Inzest wird häufig als sexueller gewertet ist jedoch primär durch den Verwandtschaftsgrad nicht vom Alter der Beteiligten oder Gewaltanwendung
  • Kinderprostitution gilt als eine Form sexuellen Missbrauchs.
  • Die Herstellung von Kinderpornografie kann mit sexuellem Missbrauch einhergehen
  • Doktorspiele werden manchmal als "Missbrauch unter Kindern" bezeichnet insbesondere in den USA
  • False-Memory-Syndrom bezeichnet die Suggestion "falscher Erinnerungen" an Missbrauch oder andere Traumata - der Patient sich an Ereignisse die gar nicht stattgefunden
  • Pädokriminalität ist ein umstrittener Oberbegriff unter den Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie fallen.

Literatur

  • G. Amann & R. Wipplinger (Hrsg.) Sexueller - Überblick zu Forschung Beratung und Therapie. Handbuch. Tübingen
  • Archives of Sexual Behavior Vol. 31 No. December 2002 p. 465 ff.
  • Bange D. / Deegener G. 1996 : Missbrauch an Kindern - Ausmaß Hintergründe Folgen. Verlags Union Weinheim.
  • Bange D. & Körner W. (Hrsg.) Handwörterbuch Missbrauch. Göttingen
  • Bange D. 2002: Ausmaß. In: Bange / (Hrsg.): Handwörterbuch - Sexueller Missbrauch. Hofgrefe-Verlag Göttingen.
  • Michael C. Baurmann: Sexualität Gewalt und psychische Bd.15 der BKA-Forschungsreihe 1983 1996
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  • Günther Deegener: Sexueller Missbrauch: Die Täter Beltz 1995 ISBN 3621272518
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  • Finkelhor D. Sexually Victimized Children. New York
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  • Helmut Graupner: Sexual Consent The Criminal Law Europe and Overseas Keynote-Lecture at the 7th Conference of the International Association for the of Sexual Offenders (IATSO)
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  • Herman J. L. Die Narben der Gewalt. 1994
  • Allie C. Kilpatrick: Long-Range Effects of Child Adolescent Sexual Experiences Laurence Erlbaum Associates 1992 ISBN 0-8058-0913-9
  • Lange C. 2001: Sexuelle Gewalt gegen Mädchen Ergebnisse einer Studie zur Jugendsexualität. Psychosozial-Verlag Gießen.
  • Lautermann Rüdiger: Die Lust am Kind. Klein 1994. AISN 3895210153
  • H.-J. Lenz (Hrsg.) Männliche Opfererfahrungen. Weinheim und 2000
  • Tom Levold: Problemsystem und Problembesitz: die Diskurse sexuellen Gewalt und die institutionelle Praxis des System Familie Springer-Verlag 1997
  • Müller K.-S. 1997: Sexueller Missbrauch im Kindes- Jugendalter. Eine Prävalenzstudie in Köln. Dissertation an Medizinischen Fakultät der Universität Köln.
  • Katharina Rutschky Reihart Wolff: Handbuch Sexueller Missbrauch 1999 ISBN 3499605988
  • J. Schuh & M. Killias (Hrsg.) Sexualdelinquenz. 1991
  • Volkmar Sigusch: Sexuelle Störungen und ihre Behandlung 2001 ISBN 3131039434
  • V. Sigusch (Hrsg.) Therapie sexueller Störungen. Stuttgart
  • Stöckel Matthias: Pädophilie. Befreiung oder sexuelle Ausbeutung Kindern. Campus-Verlag Frankfurt/M. 1998
  • Wetzels P.: Verbreitung und familiäre Hintergründe sexuellen In: Höfling S. / Drewes D. / I. (Hrsg.) 1999: Auftrag Prävention - Offensive sexuellen Kindesmissbrauch. Atweb-Verlag.

Weblinks

  

  




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