Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Kindesmisshandlung ist Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. Thema erregt die Öffentlichkeit immer wieder in Maß.
Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige bewußte oder unbewußte gewaltsame psychische physische Schädigung die in Familien oder Institutionen Kindergärten Schulen Heimen) geschieht die zu Verletzungen oder sogar zum Tod führt und die Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt bedroht. (Bast 1975 nach: Senatsverwaltung Berlin 2002 6).
In dieser Definition sind Formen der und systematische Kinderfeindlichkeit wie sie z.B. in Wohnbedingungen oder lebensbedrohlichem Verkehr ausdrücken nicht berücksichtigt. ebenfalls zur Misshandlung zu zählen würde den zu ungenau machen.
In den meisten Staaten der Welt Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht pauschal verboten. wird daher zwischen "nicht-missbräuchlicher" ( nonabusive ) und "missbräuchlicher" ( abusive ) Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in Land eigene Gesetze die den Tatbestand der von der legalen Züchtigung abgrenzen. In Deutschland seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe unabhängig von ihrer gesetzlich als Misshandlung angesehen. Siehe auch Züchtigungsrecht .
Neben der direkten körperlichen Gewalt umfaßt Definition noch eine Vielzahl von Handlungen die folgenden Misshandlungsformen zusammengefaßt werden können:
Sexueller Missbrauch von Kindern kann eine Form der Misshandlung dar Oft bedingen sich diese Misshandlungsformen gegenseitig so z. B. die Einschüchterung des Kindes nach Misshandlung als emotionaler Missbrauch verstanden werden. Aus eines Kleinkindes kann körperliche Misshandlung entstehen.
Nach §1631 Abs. 2 BGB haben in Deutschland "Kinder ein Recht gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Zudem stehen bestimmte der Misshandlung nach Strafgesetzbuch unter Strafe so z.B. nach § Misshandlung von Schutzbefohlenen (bzw. den §§ 221 229 (Tötung und Körperverletzung)) und nach && - 178 (Vergewaltigung sexuelle Nötigung). Eine Strafverfolgung Missbrauchstourismus ist möglich dadurch können Männer die im Ausland vergewaltigen dafür auch in Deutschland werden. Die meisten dieser Paragraphen bezeichnen Offizialdelikte d.h. die Polizei muss bei Hinweisen selbst wenn eine Anzeige zurückgezogen werden sollte.
In einigen Bundesländern gibt es spezialisierte in der Kriminalpolizei . Um Gewaltopfern oftmals quälende Mehrfachaussagen zu ist es bei einer Entscheidung für eine sinnvoll diese nur in diesen Abteilungen zu (trotzdem müssen die Aussagen mindestens noch einmal Gericht wiederholt werden). Der Einsatz von Videotechnologie Opferaussagen zur Vermeidung von Mehrfachaussagen oder Konfrontation dem Täter wird in Deutschland nur sehr wahrgenommen; häufig wird er mit formal-juristischen oder Argumenten abgelehnt.
Eine Meldepflicht bei Bekanntwerden von Misshandlung in Deutschland nicht. Ärztinnen/Ärzte sowie PsychologInnen sind die Schweigepflicht gebunden wenn es um die einer gravierenden Gefahr für Gesundheit oder Leben Kindern/Jugendlichen geht können sie aber einen "rechtfertigenden geltend machen der die Verlezung Schweigepflicht rechtfertigt. Berufsgruppen z.B. Pädagogen haben keine Schweigepflicht aber genießen ihre Klienten einen besonderen "Vertrauensschutz" der Weitergabe von Informationen sanktioniert.
Aufschluss über das Ausmaß von Kindesmisshandlung die Polizeiliche Kriminalstatistik . Zu beachten ist dass in der Kriminalstatistik lediglich die angezigten Fälle aufgeführt werden so dass Fälle ohne erfolgte Anzeige unberücksichtigt und dass die Anzahl der nachgewiesenen Fälle deutlich niedriger liegt. Ferner besteht eine Konzentration der "schwere" Fälle auf Grund der der der Schwelle der Anzeigebereitschaft. Für das Jahr 2002 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik folgende Fälle Straftaten aus die in direktem Zusammenhang mit stehen (nur angezeigte kindliche Opfer):
Straftat
Angezeigte Fälle
Mord
38
Totschlag und Tötung auf Verlangen
67
Fahrlässige Tötung
108
Vergewaltigung und Sexuelle Nötigung
643
Körperverletzung mit Todesfolge
21
Gefährliche/Schwere Körperverletzung
9.028
Misshandlung von Schutzbefohlenen
3.058
Vorsätzliche leichte Körperverletzung
26.119
Fahrlässige Körperverletzung
3.658
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
9.982
Eine Sonderstellung der Kindesmisshandlung ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen. Einen sind Misshandlungen von Kindern auch sexueller Art zum Anderen zielt die Sexualstrafgesetzgebung bei Delikten nicht auf Gewaltanwendung ab. In der wird weitgehend zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern Misshandlungen unterschieden.
Repräsentative Studien über den Ausmaß von sind in Deutschland selten die meisten Untersuchungen sich erheblich in Foschungsansatz zugrundeliegender Definition und auch den Ergebnissen.
Körperliche Gewalt in der Erzeihung ist vielen Kindern anzutreffen: nach Studien haben 75 80 % schon mindestens einmal einen "Klaps" eine "Ohrfeige" bekommen 20 - 30 % schwerere Form von Misshandlung wie z.B. "Prügel"
Die vermutlich häufigste Form der Misshandlung die Vernachlässigung also das Vorenthalten von materieller emotionaler Zuwendung die für die Entwicklung oder Leben des Kindes notwendig sind. Dabei wird Vernachlässigung sowohl von der Gesellschaft als auch der Wissenschaft meistens vernachlässigt. Ähnlich ist auch emotionale Misshandlung die z. B. durch herabwürdigendes ablehnendes Verhalten geschieht kaum empirisch untersucht.
Die Ursachen und Hintergründe von Kindesmisshandlung sehr vielfältig. In den meisten Fällen von in der Erziehung ist eine Hauptursache Überforderung Erziehungssituationen.
In der Literatur werden einige Risikofaktoren genannt wonach bestimmte Momente in der der Persönlichkeit oder Lebenssituation die Entwicklung von fördern. Das besagt aber nicht das Auftreten entsprechenden Risikofaktoren bedeute dass die betreffende Person misshandelt u.U. benötigt sie aber Unterstützung. Einige Risikofaktoren sind nach Senatsverwaltung Berlin (2002 S.
Kind
Familie
Rahmenbedingung /Umfeld
Unerwünschtheit
Misshandlung in der Herkunftsfamilie
Arbeitslosigkeit
Abweichendes und
Akzeptanz körperlicher
Fehlen sozialer Unter-
unerwartetes Verhalten
Hohe unrealistische Er-
stützungsnetze
Entwicklungsstörungen
wartungen an das Kind
Kinderfeindlichkeit
Fehlbildungen
Kinderreichtum
Schlechte Wohnsituation
Niedriges Geburtsge-
Mangel an erzieherischer
Isolation
wicht und daraus resul-
Kompetenz
Unzureichende familien-
tierende körperliche und
Unkenntnis über Pflege
bezogene Hilfeangebote
tierende körperliche und
Erziehung und Entwicklung
Konflikte mit Institutionen
geistige Schwäche
von Kindern
Behörden Schulen
Schwächen
von Kindern
Kindergarten
Stiefkinder
Aggressives Verhalten
Wirtschaftliche Not-
Schreibabies
Niedriger Bildungsstand
lage
Suchtkrankheiten
Existensunsicherheit
Bestimmte Persönlich-
Ausgrenzung als
keitszüge wie mangeln-
ethnische Minderheit
de Impulssteuerung
Sensititvität Isolations-
tendenzen oder ein
hoher Angstpegel
Psychische Erkrankung
der Eltern
Alleinerziehende oder
minderjährige Eltern
Eheliche Auseinander-
setzungen
Gewalt in der Partner-
schaft
Besonders kritische
Lebensereignisse (z.B.
Tod in der Familie Er-
krankung Trennung
Scheidung
Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen dass Risikofaktoren keineswegs unbedingt zu Misshandlung führen muss. gibt es viele arbeitslose alleinerziehende minderjährige oder kranke Eltern die sich angemessen um ihre kümmern und nicht alle Schreibabys werden misshandelt.
Nur in seltenen (aber in der besonders beachteten) Fällen ist ein besonderer Sadismus von Kindesmisshandlung. Weiter verbreitet ist aber immer die Auffassung dass Gewalt in Form eines oder des "Hinternversohlens" noch niemanden geschadet habe. Einstellung steht in deutlichem Widerspruch zu den gesetzlichen Zielen einer gewaltfreien Erziehung.
grundlegende vorbeugende Maßnahmen (primäre Prävention): z.B. Anleitung gewaltfreier Erziehung bei Risikogruppen Schaffen von kinderfreundlichen Strukturen;
Früherkennung/frühes Einschreiten und damit Verhindern einer Eskalation P.): z.B. Krisenintervention Kurzzeitige Fremdunterbringung;
Verhindern einer Wiederholung (tertiäre P.): z.B. Formen Familienhilfe Therapie oder langfristige Unterbringung.
Angesichts der meist familiären Bedingtheit von sind wichtige Hilfeangebote auch auf die Familie Dazu gehören Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes wie (Familienhilfe Erziehungsbeistandschaft) Familientherapie Beratungsstellen wie z.B. die Kinderschutzzentren.
Weiterhin gibt es bei diesen Stellen Angebote für Eltern die misshandeln oder befürchten misshandeln (z.B. Erziehungsberatung Selbsthilfegruppen von Eltern Krisentelefone).
Für Opfer von Misshandlung gibt es Angebote wie z.B. Mädchenhäuser Therapeutische Angebote etc.
Krisentelefone (von verschiedenen Anbietern mit unterschiedlichen bundesweit die Nummer 0800-111 0 444)
G. Bienemann M. Hasebrink B. W. Nikles Handbuch des Kinder- und Jugendschutzes. Grundlagen Kontexte Münster: Votum 1995.
M. E. Helfer R. S. Kempfe R. Krugman [Hrsg.]: Das mißhandelte Kind. Körperliche und psychische Gewalt; Mißbrauch; Gedeihstörungen; Münchhausen-by-proxy-Syndrom; Vernachlässigung Frankfurt am Main: Suhrkamp 2002
Kinderschutz-Zentrum Berlin: Kindesmißhandlung. Erkennen und Helfen. Eine praktische Anleitung 3. Auflage Bonn: Bundesministerium für Familie Senioren 1984.
Kinderschutz-Zentrum Berlin: Risiken und Ressorcen. Vernachlässigungsfamilien kindliche Entwicklung und Hilfen Gießen: Edition Psychosozial.
J. Martinius R. Frank [Hrsg.]: Vernachlässigung Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern. Erkennen Helfen Bern: Hans Huber 1990
H. Petri: Erziehungsgewalt - Zum Verhältnis von persönlicher und Gewaltausübung in der Erziehung ; Frankfurt am Main: Fischer 1989.
Senatsverwaltung für Gesundheit Soziales und Verbraucherschutz u.a. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Was ist tun? Ein Leitfaden für Berlin Berlin: 2002.