Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Kirchenamt werden in der Kirche folgende Dinge 1. eine offizielle Stellung in der Kirche die mit einer bestimmten Würde und verbunden ist wobei dies weiter zu unterteilen in:
ein Amt das jedem Christen zusteht z.B. das Patenamt oder das als Kirchengemeinderat.
ein Amt das nur besonderen Christen ohne Priesterweihe vorbehalten ist: siehe Diakon
Die Amtsinhaber führen ihre Amtsgeschäfte entsprechend eigenen Amtsverständnis und nützen dabei den Spielraum den ihnen die gesetzlichen Grundlagen zugestehen - nicht zugestehen.
2. eine Behörde oder Dienststelle der z.B. das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland ( EKD ) in Hannover .