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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Amt (Kirche)


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Als Kirchenamt werden in der Kirche folgende Dinge 1. eine offizielle Stellung in der Kirche die mit einer bestimmten Würde und verbunden ist wobei dies weiter zu unterteilen in:
  • das Amt der so genannten Würdenträger: Kaplan Pfarrer Dekan Bischof Kardinal Papst )
  • ein Amt das jedem Christen zusteht z.B. das Patenamt oder das als Kirchengemeinderat.
  • ein Amt das nur besonderen Christen ohne Priesterweihe vorbehalten ist: siehe Diakon

Die Amtsinhaber führen ihre Amtsgeschäfte entsprechend eigenen Amtsverständnis und nützen dabei den Spielraum den ihnen die gesetzlichen Grundlagen zugestehen - nicht zugestehen.


2. eine Behörde oder Dienststelle der z.B. das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland ( EKD ) in Hannover .




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