Im Strafverfahren wird stattdessen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt ) vertreten. Bei Privatklagedelikten ist jedoch auch Klageerhebung durch den Bürger selbst möglich wenn Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung hat. Man spricht dann vom Privatkläger. Bei in höchstpersönliche Rechtsgüter können der Verletzte bzw. Angehörigen als Nebenkläger auftreten.