Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ausdruck Klausur (von spätlat. clausura "Verschluss" zu lat. claudere "schließen" verwandt mit Klause und Numerus Clausus ) bezeichnet:
In einem Kloster das Verbot für Ordensangehörige einen gewissen zu verlassen oder für Außenstehende einen gewissen zu betreten siehe Klausur (Kloster)
Eine in einem abgeschlossenen Raum (und nicht als Hausarbeit ) stattfindende schriftliche Prüfung siehe Klausur (Prüfung)
Eine Sitzung bei der sich die Teilnehmenden Abgeschiedenheit begeben siehe Klausursitzung