Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Koadjutor ist in der katholischen Kirche nach can. 403 § 3 des Rechts ein Bischof der einem anderen Bischof durch den Heiligen Stuhl zur Seite gestellt wird. Der Koadjutor im Gegensatz zum Weihbischof besondere Befugnisse und hat das Recht Nachfolge. Der Diozösanbischof hat ihn gem. can. § 2 zum Generalvikar zu ernennen. Sollte es zu einer Sedisvakanz des Bischofsstuhls kommen so übernimmt gem. 409 § 1 der Koadjutor die Bischofsgewalt die Diözese für die er bestellt wurde.