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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenMontag, 13. Februar 2012 

Kombattant


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Kombattant der (Kombattantenstatus):

Man kann durch Ernennung durch Ableistung Eides oder Gelöbnis Kombattant einer Kriegspartei werden ist aber damit kein Soldat und muss Befehle nur im direkten auf die Verteidigung des unmittelbaren Umfeldes befolgen. erhält keinen militärischen Dienstgrad und untersteht keinem Oberkommando. Man kann Schäden des Aggressors im Gegensatz zur Volksarmee anderen Kriegspartei nicht haftbar gemacht werden.

Zum Kombattant kann man nur durch der Armee ernannt werden in dessen Land man Zu diesem Landesgebiet zählen auch Raumgewinne durch Zivilisten besitzen nur so lange Kombattantenstatus wie von einer der Kriegsparteien dazu legitimiert sind. die in den Kombattantenstatus erhoben wurden kann Würde ohne Nennung von Gründen jederzeit aberkannt jedoch nur von der Partei die sie dazu ernannte. Man kann nur freiwillig zum erhoben werden. Kombattanten dürfen keine Kriegsgefangenen nehmen ebenso können in den Kombattantenstatus Zivilisten nicht in Kriegsgefangenschaft genommen werden. Man sie lediglich entwaffnen und ihnen operatives Material Meldungen Pläne) entziehen. Ab dem Zeitpunkt der Entwaffnung oder Kapitulation einer der Kriegsparteien ist der Kombattant im Gegensatz zu vereidigten oder vergelobigten Soldaten Zivilist.

Die Erhebung in den Kombattantenstatus diente der ersten Hälfte des 20. Jh. dazu Vereinigungen auf eine völkerrechtliche Grundlage zu stellen und somit Gruppen z.B. Schützenvereinen Jägern oder Volkswehren die Verteidigung ihres Dorfes zu ermöglichen. völkerrechtlicher Status und somit die hauptsächliche Unterwerfung die Haager Landkriegsordnung sollte somit rechtlich gesichert werden.

Die bekanntesten Kombattantengruppen in Deutschland die aus nichtmilitärischen Personen zusammensetzten waren die Zivilverteidigung "Wacht am Rhein" in der Zeit vor ersten Weltkrieg und der " Volkssturm " in der Zeit des Nationalsozialismus kurz vor dem Ende des zweiten Weltkrieges .




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