Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft . Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet sein. Neben mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter ( Komplementär ) ist bei mindestens einem weiteren Gesellschafter Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ( Kommanditist ). Kommanditisten sind sowohl von der Geschäftsführung auch von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.
Das Recht der Kommanditgesellschaft ist in §§ 161 ff. HGB geregelt. Soweit im Hinblick auf die der Haftungsbeschränkung für Kommanditisten keine abweichenden Bestimmungen gelten die für die OHG geltenden Vorschriften der §§ 105 ff. Anwendung.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Rechtsgemeinschaft und eine Personengesellschaft . Sie ist nach Art. 594 Abs. OR definiert als " Gesellschaft in der zwei oder mehrere Personen zum Zwecke vereinigen ein Handels- ein Fabrikations- ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe einer gemeinsamen Firma in der Weise zu betreiben dass ein Mitglied unbeschränkt eines oder mehrere aber Kommanditäre nur bis zum Betrag einer bestimmten der Kommanditsumme haften." Die Kommanditgesellschaft ist ohne jedoch ist sie handlungs- prozess- und betreibungsfähig. hat ein Sondervermögen. Die Komplämentere haften subsidiär unbeschränkt die Kommanditäre beschränkt.