Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien oder kurz KGaA ist eine Rechtsform für eine Unternehmung die eine Mischform der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG) ist.
Wie bei einer Kommanditgesellschaft werden die in Komplementäre und Kommanditisten eingeteilt. Der Komplementär ist der vollhaftende während der Kommanditist als Gesellschafter nur mit Einlage haftet. Bei der KGaA ist die nun dass die Kommanditisten Aktionäre der Unternehmung sind. Das Stimmrecht der wie sie häufig bezeichnet werden ist jedoch mit dem von Aktionären einer klassischen Aktiengesellschaft
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