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Kommissarbefehl


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Der Kommissarbefehl vom 6. Juni 1941 zählt zu den Völkerrechtsverletzungen der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkrieges . Er beinhaltete die Anweisung sowjetische Politkommissare als Kriegsgefangene anzusehen sondern sie ohne Verhandlung zu

Der Befehl war unterzeichnet "im Auftrag" Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht durch den Walter Warlimont wonach "im Kampf gegen den Bolschewismus insbesondere gegenüber den politischen Kommissaren (..) eine und völkerrechtliche Rücksichtnahme (..) falsch ist (..) sind daher wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen ."




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