Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik haben das im Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister /innen gewählt.
Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung die dafür zu wählenden Organe werden in einzelnen Bundesländern durch Gesetz geregelt; die Regelungen differieren Bundesland zu Bundesland.