Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Komtur ( lat. ) Ordensritter Inhaber einer Komturei d.h. des eines geistlichen Ritterordens . Statthalter des Hochmeisters dem er unterstellt war. Der Komtur alle Befugnisse der Obrigkeit wie Landverleihung Steuerwesen aus.