Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Die Konfitüre aus dem Französischem : la confiture wurde in Deutschland selten für Marmeladen benutzt die nur aus einer Fruchtsorte wurden. Die EU führte 1983 eine Konfitüren-Verordnung ein die wegen des geschriebenen englischen Begriffes Marmalade ebenfalls den Begriff Marmelade europaweit nur für Produkte aus Zitrusfrüchten
Diese Vorschrift führte dazu dass was seit Jahrhunderten Marmelade nennt im Verkauf nur noch mit Konfitüre bezeichnet werden darf. Dies hat besonders Österreich wo der Begriff Konfitüre ganz unüblich war zu Protesten von Bürgern gesorgt. Die Konfitüre-Verordnug gemäß der RICHTLINIE 2001/113/EG DES RATES vom 20.Dezember 2001 Konfitüren Gelees Marmeladen und Maronenkrem für die Ernährung der EU unterscheidet in Abhängigkeit von Fruchtgehalt zwischen Konfitüre und Konfitüre extra :
ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten Pülpe und/oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorte(n)und Abweichend davon darf Konfitüre von Zitrusfrüchten aus in Streifen und/oder in Stücke geschnittenen ganzen hergestellt werden. Die für die Herstellung von 000 g Enderzeugnis verwendete Menge Pülpe und/oder beträgt mindestens
ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten nicht Pülpe aus einer oder mehreren Fruchtsorte(n) und Konfitüre extra von Hagebutten sowie kernlose Konfitüre extra von Himbeeren Brombeeren schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln Heidelbeeren und roten Johannisbeeren/Ribiseln kann jedoch ganz teilweise aus nicht konzentriertem Fruchtmark hergestellt werden. extra von Zitrusfrüchten darf aus der in Streifen und/oder Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden.
Honig im Sinne der Begriffsbestimmung der Richtlinie des Rates vom 20 Dezember 2001 über in allen Erzeugnissen als Ersatz für einen des Zuckers oder den gesamten Zucker;
Saft von Zitrusfrüchten bei aus anderen Früchten hergestellten Erzeugnissen aus Zitrusfrüchtenpülpe heißt Marmelade);
Saft aus roten Früchten: ausschließlich in und Konfitüre extra aus Hagebutten Erdbeeren Himbeeren roten Johannisbeeren/Ribiseln Pflaumen und Rhabarber;
Saft aus roten Rüben : ausschließlich in Konfitüre aus Erdbeeren Himbeeren roten Johannis- beeren/Ribiseln und Pflaumen;
ätherische Öle aus Zitrusfrüchten: ausschließlich in und Gelee-Marmelade;
Ingwer bezeichnet die (frischen oder haltbar genießbaren Wurzeln der Ingwerpflanze. Ingwer kann getrocknet in Sirup haltbar gemacht werden.
2. Fruchtpülpe : der genießbare Teil der ganzen gegebenenfalls oder entkernten Frucht der in Stücke geteilt zerdrückt nicht jedoch zu Mark verarbeitet sein
3. Fruchtmark : der genießbare Teil der ganzen erforderlichenfalls oder entkernten Frucht der durch Passieren oder ähnliches Verfahren zu Mark verarbeitet ist.
4. Wässriger Auszug von Früchten : Wässriger Auszug von Früchten der abgesehen technisch unvermeidbaren Verlusten alle in Wasser löslichen der Früchte enthält.
5. Zuckerarten : die zugelassenen Zuckerarten sind:
mit Ausnahme der zur Herstellung von mit dem Zusatz extra verwendeten Rohstoffe: Verwendung von Schwefeldioxid ( E 220 ) oder dessen Salzen ( E 221 E 222 E 223 E 224 226 und E 227) als Verarbeitungshilfsstoffe sofern in der Richtlinie 95/2/EG festgelegte Schwefeldioxidhöchstmenge in in Anhang I Teil 1 definierten Erzeugnissen überschritten wird.
2. Aprikosen/Marillen und Pflaumen die zur von Konfitüre bestimmt sind dürfen anderen Trocknungsverfahren der Gefriertrocknung unterzogen werden.
3. Die Schalen von Zitrusfrüchten können Lake haltbar gemacht werden.