Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Ein Konkordat (lat: Vereinbarung) ist ein Vertrag zwischen der katholischen Kirche vertreten durch den Heiligen Stuhl und einem weltlichen Staat der besonders Regelung kirchlicher Angelegenheiten getroffen wird und in Staat Gesetzescharakter erhält. Inhalte von Konkordaten können Vereinbarungen über Bischofsernennungen die Kirchensteuer den Religionsunterricht Militärseelsorge und theologische Fakultäten sein.