Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter Konkurrenz ( lat. concurro = ich laufe mit) versteht (andere) Teilnehmer an einem sportlichen wirtschaftlichen oder Wettbewerb . Diese anderen Teilnehmer heißen Konkurrenten . Auf deutsch sind die Wörter Mitbewerb beziehungsweise Mitbewerber gebräuchlich.
Besondere Beachtung findet der Mitbewerb in Wirtschaft. Die Variationsbreite reicht von Todfeindschaft (zum bei Konkurrenz im kriminellen Milieu und bei Wirtschaftsstrukturen) bis hin zum kollegialen Zusammenhalten mit oder verordneten Preisen in verkammerten Berufen.
Das Verhalten der Konkurrenten untereinander ist auch abseits der Extreme - sehr unterschiedlich oft branchentypisch. Insbesondere kann es zu Verdrängungskämpfen "Preiskriegen" kommen. Es kann aber auch ein (nicht verabredetes) Stillhalten zu kartellähnlichen Verhältnissen führen.
Im praktischen Geschäft findet Wettbewerb immer zwischen sehr wenigen Marktteilnehmern statt. So stehen den einzelnen Kaufprozess im allgemeinen kaum mehr fünf Tilnehmer in der Auswahl des potentiellen Oft vergleichen "Stammkunden" überhaupt nicht und betrachten erst bei Unzufriedenheit mit ihrem Stammlieferanten.
Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen das Bestreben der Marktteilnehmer. Diese Wettbewerbsvorteile können sein aber auch in der besonderen Qualität Produkte bzw. Dienstleistungen liegen. Termintreue Freundlichkeit der Zuverlässigkeit in Zusagen Verfügbarkeit der Waren usw. solche Wettbewerbsvorteile darstellen. Genießt ein Produkt oder Anbieter besonderes Vertrauen bzgl. einiger oder vieler Merkmale so spricht man von einer starken Marke unabhängig vom rechtlichen Schutz derselben.
Wettbewerbsvorteile können grundsätzlich in drei Kategorien werden
Der Klassiker des Marketing Michael Porter fünf "Treibkräfte des Wettbewerbs" nämlich
Mitbewerber innerhalb der Branche
Potentielle neue Mitbewerber
Lieferanten die die Vermarktung selbst übernehmen
Abnehmer die die Produktion selbst übernehmen
Ersatzprodukte die "unser" Produkt überflüssig machen
Die meisten gefährlichen Situationen für ein erfolgen gar nicht durch Wettbewerber aus der Branche sondern durch eine der anderen Konkurrenten zunächst gar nicht als solche wahrgenommen werden.
Kartelle schalten den Wettbewerbscharakter des Marktes aus Absprachen über Konditionen (nicht nur über Preise) werden.
Solche Kartelle können gesetzlich vorgeschrieben sein heißen dann meistens Monopol weil eine staatliche "Monopolverwaltung" zu festgelegten Waren an- und wieder verkauft. Ein Beispiel ist das staatliche Branntweinmonopol.
Kartelle können in der Bundesrepublik Deutschland auch vom Bundeskartellamt zugelassen werden. Sie beschränken sich dann auf bestimmte Aspekte des Marktes wie zum Flaschenformen für Getränke oder Allgemeine Vertragsbedingungen für Branche. ( Bitte noch durch Regelungen in Österreich und Schweiz ergänzen )
Unzulässig sind Kartelle wenn sie ohne des Kartellamts operieren. In der Praxis gibt unzulässige Absprachekartelle zum Beispiel im Bauwesen zum öffentlicher Aufträge.
In Kammern werden für bestimmte Berufsgruppen (unter anderem Rechtsanwälte Steuerberater ) die Preise ("Gebühren") und die Leistungen De facto handelt es sich hier ebenfalls Kartelle.
Gleichwohl gibt es auch unter Kartellbetrieben die allerdings nicht über die vereinbarten gemeinsamen ausgetragen wird.
In der Natur konkurrieren Lebewesen um Ressourcen wie beispielsweise
Nahrung (Wasser Beutetiere und -pflanzen bei Tieren Wasser und Licht bei Pflanzen)
Lebensraum (Reviere Nistplätze Wohnhöhlen ...)
Paarungspartner (meistens konkurrieren die Männchen um die
Mit Ausnahme des letzten Punkts kann dabei sowohl zwischen Artgenossen (infraspezifisch) wie auch verschiedenen Arten auftreten (interspezifisch). Die Konkurrenz in Natur ist ein wichtiger Selektionsfaktor. Die Untersuchung Konkurrenzverhaltens ist Teilgebiet der Populationsökologie .
Im Strafrecht erklären die Konkurrenzen wie einzelnen verwirklichten Delikte eines Täters zueinander stehen. wird dabei auf der Ebene der Gesetzeskonkurrenz ob ein Tatbestand einen anderen verdrängt:
Spezialität bedeutet dabei dass ein Tatbestand notwendig der Erfüllung eines anderen immer mitverwirklicht wird Beispiel die Körperverletzung bei einer gefährlichen Körperverletzung.
Konsumtion bedeutet dass eine Straftat nicht notwendig mitverwirklicht wird jedoch typische Begleittat ist (zum Sachbeschädigigung bei der Urkundenunterdrückung).
Subsidiarität bedeutet dass ein Tatbestand keine Geltung wenn auch ein anderer eingreift. Diese kann (im Gesetz vorgegeben) oder materiell (zum Beispiel Gehilfe/Anstifter/Täter) sein.
Bleiben nach der Betrachtung auf dieser noch mehrere Delikte übrig ist zu fragen diese durch eine Handlung (dann Tateinheit § 52 StGB ) oder durch mehrere Handlungen (dann Tatmehrheit § 53 StGB) verwirklicht wurde.