Studium, Ausbildung und Beruf

web uni-protokolle.de
 powered by
NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 26. Mai 2013 

Konsortium


Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier.
Ein Konsortium (Lat. von consors consortis "Schicksalsgenossen") ist eine kurzzeitige Vereinigung von Unternehmern oder Kaufleuten zur Führung eines gemeinsamen Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Die Teilnehmer werden Konsorten genannt. Im übertragenen Wortsinn hat der Konsorten auch eine verächtliche Bedeutung etwa die unzuverlässigem Gelichter. Um diesen Beiklang zu vermeiden statt Konsorten auch Konsortialpartner gesagt.

Ein Beispiel für ein Konsortium ist Gemeinschaftsunternehmen Toll_Collect . Die hierin zusammengeschlossenen Unternehmen bringen ihr Wissen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen um im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Maut für LKW auf deutschen Autobahnen zu erheben.

siehe auch: Konsortialbank




Bücher zum Thema Konsortium

Dieser Artikel von Wikipedia unterliegt der GNU FDL.

ImpressumLesezeichen setzenSeite versendenSeite drucken

HTML-Code zum Verweis auf diese Seite:
<a href="http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Konsortium.html">Konsortium </a>