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NachrichtenLexikonProtokolleBücherForenSonntag, 27. Mai 2012 

Kontokorrentkredit


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Der Kontokorrentkredit ähnelt dem Überziehungszins bei einer Bank Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit kann eine Privatperson das eigene Konto Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man u.a. im 355 Handelsgesetzbuch (HGB)

Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende zwischen zwei Vertragspartnern i.d.R. zwischen einer Bank einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner ist die Partei zu deren Ungunsten der Saldo Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen Forderungen d.h. dass nur der Saldo eingeklagt werden




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