Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Kontribution ( Kriegsschatzung )- war Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen im Gegensatz zur Requisition die sich auf hauptsächlich zur Verpflegung bezog. Die Bewohner eines Landes konnten sich durch eine Kontribution von Plünderung loskaufen. Die Kontribution als Zwangsauflage durfte durch schriftlichen Befehl des Armee-Oberkommandos oder eines Generals aufgebracht werden und mußte gegen Quittung werden.
Literatur: von Alten G. : Handbuch für Heer und Flotte Band Berlin 1913