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Konzession


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Unter einer Konzession (lat. concedere = "zugestehen erlauben" PPP : concessum) kann man im Sinne des Verwaltungsrechts folgendes verstehen:

  • die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde
  • die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes
  • die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe Personen des privaten Rechts oder
  • die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit die einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist.




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