Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Unter einer Konzession (lat. concedere = "zugestehen erlauben" PPP : concessum) kann man im Sinne des Verwaltungsrechts folgendes verstehen:
die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde
die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes
die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe Personen des privaten Rechts oder
die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit die einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist.