Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Korruption (lat. "corrumpere" = "verderben entkräften bestechen") bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Geregelt den §§ 331 ff. StGB .
Korruption geschieht
in aktiver Form (Vorteilsgewährung Bestechung Schmiergeldzahlung Ämterkauf Stimmenkauf).
in passiver Form (Vorteilsannahme Bestechlichkeit). Hierher gehören Formen wie Personalaufblähung in höheren Ämtern unter Gesichtspunkten politischer Betrug politische Erpressung Wirtschaftskriminalität Nepotismus (Vetternwirtschaft) Patronage Klientelismus Lobbyismus .
Während der Amtsträger im Falle der den Vorteil für eine rechtmäßige Dienstausübung annimmt er dies bei der Bestechlichkeit/Bestechung für eine Handlung.
Durch die Korruption sind die Schutzgüter Vertrauens der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit staatlichen sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Verkehrs weshalb sie strafrechtlich sanktioniert werden muss.