Das KBA wurde am 4. August 1951 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes gegründet.
Mit der Eingliederung der damals neuen erhielt das KBA durch das Kraftfahrttechnische Amt der DDR Zufluss. Fragen und Anträge bezüglich alter (z.B. bei verlorengeganger Betriebserlaubnis) können an das gestellt werden. Eine neue Betriebserlaubnis für alte z.B. erhält man sehr schnell.