Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Krankenschwester/-pfleger ist ein Ausbildungsberuf des Teilbereichs Krankenpflege im Gesundheitswesen . Ein verwandter Beruf ist die Kinderkrankenschwester/-pleger . Durch eine Zusatzausbildung können Krankenschwester zu (z.B. Intensivpflege) weitergebildet werden.
Die Ausbildung ist durch das Krankenpflegegesetz (Gesetz über Berufe in der Krankenpflege KrPflG 1985) geregelt. 1. Januar 2004 tritt ein neues Krankenpflegegesetz Kraft. Unter anderem wird sich die Berufsbezeichnung welche fortan Gesundheits- und Krankenpfleger/in lautet.
Ausbildungsvoraussetzungen sind hiernach:
Der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung der Bewerber
eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht oder
eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.
Krankenschwester
Ausgebildet wird an sog. Krankenpflegeschulen die direkt angeschlossen sind. Die Ausbildung dauert 3 sie besteht aus praktischen (mind. 3000 h) theroretischen Anteilen. Sie ist nach §4 KrPflG auf (kursiv gesetzt: Beispiele für Tätigkeiten aus Bereich):
1. die sach- und fachkundige umfassende Pflege des Patienten Erstellen eines individuellen Pflegeplans mit Hilfe der Durchführung von Maßnahmen 2. die gewissenhafte Vorbereitung Assistenz und bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie Anlegen von Verbänden Legen von Magensonden Katheterisieren 3. die Anregung und Anleitung zu Verhalten Beratungsgespräche und konkrete Hilfen im Hinblick auf Lebensführung (z. B. Ernährung) 4. die Beobachtung des körperlichen und Zustandes des Patienten und der Umstände die Gesundheit beeinflussen sowie die Weitergabe dieser Beobachtungen die an der Diagnostik Therapie und Pflege Beteiligten Krankenbeobachtung: bspw Temperatur messen Hautbeobachtung 5. die Einleitung lebensnotwendiger Sofortmaßnahmen bis Eintreffen der Ärztin oder des Arztes Herzdruckmassage Beatmung stabile Seitenlage 6. die Erledigung von Verwaltungsaufgaben soweit in unmittelbarem Zusammenhang mit den Pflegemaßnahmen stehen. Dokumentation von durchgeführten Pflegemaßnahmen
Der praktische Unterricht findet auf den in den Krankenhäusern statt. Die theoretische Ausbildung 1600h) umfasst folgende Fächer:
Bezahlung in Anlehnung an den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Bsp: Eine 30-jährige ledige Krankenschwester rund 2000 Euro Brutto im Monat es ca. 1100 Euro netto übrig. Durch Zuschläge dieser Verdienst auch höher ausfallen.