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Kreditwesengesetz


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Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtkräftig das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung 9. September 1998 ( BGBl. I S. 2776) zuletzt geändert durch 71 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848). Die jeweils Fassung des Kreditwesengesetzes ist hier zu finden.

Hauptzweck des KWG ist die Sicherung Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Die Regelungen KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

Weblinks

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aktuelle Online-Fassung des KWG


Falls Sie als Suchwort die Abkürzung KWG haben und nicht das Kreditwesengesetz meinen :

KWG ist auch die Abkürzung für Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft die bis 1945 der Vorläufer der Max-Planck-Institut war.




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