Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als kreisangehörige Gemeinde werden diejenigen Gemeinden bezeichnet die die unterste Ebene im der Verwaltung einnehmen. Die kreisangehörigen Gemeinden sind alle kleineren Kommunen die Aufgaben an den oder Landkreis abgegeben haben. Je nach Gemeindeordnung werden die kreisangehörigen Gemeinden noch differenziert Gemeinden im engeren Sinne und kreisangehörigen Städten - abhängig von den verfügbaren Ressourcen - in eigener Verwaltung erledigen können während der für die kleineren Gemeinden Aufgaben übernimmt.
Die kreisangehörigen Gemeinden sind zu unterscheiden den kreisfreien Gemeinden die keinem Landkreis angehören die sonst dem Landkreis obliegenden Aufgaben wahrnehmen bei denen die Rechts- und Fachaufsicht daher vom Landkreis sondern in der Regel von Regierungsbezirken als Mittelbehörden geführt wird.