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Kreuzbergurteil


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Das so genannte Kreuzbergurteil ist ein Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1882 mit dem das Gericht die polizeiliche Gewalt in Schranken wies.

In der Sache ging es darum das Berliner Polizeipräsidium eine Verordnung erlassen hatte die den Eigentümern der rund um den Berliner Kreuzberg verbot Gebäude über einer bestimmten Höhe errichten. Zweck dieses Verbots war die Sicht das gerade neu errichtete Kreuzbergdenkmal freizuhalten. Dem eines nahegelegenen Grundstücks war deswegen eine Baugenehmigung worden wogegen er geklagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht die Polizeiverordnung für unwirksam mit dem Argument Baupolizei sei nur für die Abwehr von Gefahren zuständig nicht aber für die Wahrung Interessen.

Das Urteil war insofern bahnbrechend als klarstellte daß stadtplanerische Gestaltung nicht zu den der Polizei gehört. Politikgeschichtlich war es ein für das Ende des Polizeistaates absolutistischer Prägung in dessen Verständnis "Polizei" viel bedeutete wie eine gute Ordnung auch dazugehöriger Wohlfahrtsaufgaben (Wohlfahrtspflege). Die Polizei wurde damit die Aufgabe begrenzt gesetzwidrigen Handlungen oder Zuständen die (aktive) Gestaltung des sozialen Lebens wurde dadurch versagt.




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