Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Kriegsrecht wird häufig auch mit dem Euphemismus "Humanitäres Völkerrecht " bezeichnet.
Man unterscheidet zweierlei Arten von Kriegsrecht:
Kriege sind grundsätzlich völkerrechtswidrig. Dies ergibt aus der Satzung der Vereinten Nationen (sog. Gewaltverbot). Bei Auseinandersetzungen zwischen Völkerrechtssubjekten ist jedoch Gewalt als Reaktion ( Verteidigungskrieg ) auf eine Aggression legal. Ein Präventivkrieg ist nur dann zulässig wenn unmittelbar Angriff der Gegenseite bevorsteht. Das Völkerrecht legitimiert militärische Handlungen der Vereinten Nationen ("friedensschaffende" oder Maßnahmen) die Organisationen wie die NATO oder andere Staaten mit der Vornahme
Kriegshandlungen sind nur in den Grenzen völkerrechtlichen Vereinbarungen der Haager Landkriegsordnung des Genfer Rotkreuzabkommens und der Genfer Abkommen zulässig. Insbesondere der Angriff auf die Zivilbevölkerung ist unzulässig und stellt ein Kriegsverbrechen dar. Die Konventionen regeln auch die der Kriegsgefangenen . Jede Besatzungsmacht ist dazu verpflichtet Recht Ordnung in den besetzten Gebieten wiederherzustellen. Zur völkerrechtlicher Streitigkeiten ist in Den Haag der Internationale Gerichtshof eingerichtet worden.
Zu Zeiten der Römer galt dagegen der lateinische Rechtssatz "inter arma silent leges" (zwischen den Waffen schweigen die Gesetze).