Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Kriminalstatistiken sind amtliche Statistiken die grundsätzlich sich an den juristischen kriminologischen Begriffen der Strafbarkeit und strafbaren Verhaltens bewegen.
Kriminalstatistiken geben Aufschluss über Täter Opfer Verfahren Schäden Rechtsfolgen.
Kriminalstatistiken im weiteren Sinne sind die Materialien der Bewährungs- und Jugendhilfe aber auch das Bundeszentralregister (BZR) beim Generalbundesanwalt . Aus dem BZR ist es unter Aufwand möglich eine Rückfallstatistik zu entwickeln. Bisher 1989 und 1990 Rückfallstatistiken erschienen. Vorarbeiten zu Rückfallstatistiken laufen.
Bis auf die PKS handelt es ausschließlich um Justizstatistiken. Theoretisch ist aufgrund des Ermittlungsregisters sogar möglich eine präjudizielle Statistik ("Anzeigestatistik") erstellen die jedoch aufgrund des Datenschutzes und Effizienz polizeilicher Ermittlungstätigkeit nicht öffentlich gemacht werden
Eine kriminologisch interessante Verknüpfung aller Statistiken einer so genannten Verlaufsstatistik ist aufgrund der erheblichen Datenfülle der Datenformate und nicht zuletzt auch aufgrund des derzeit technisch und auch rechtlich unmöglich.
Kriminalstatistiken erscheinen anonym um einen Überblick die Kriminalitätslage zu bringen. Dabei können die nicht zur Diagnose oder zur Prognose verwendet denn das abgebildete Kriminalitätsgeschehen zeigt lediglich die und justizbekannten Taten auf (so genanntes "Hellfeld").
Zur Interpretation von Kriminalstatistiken ist es so genannten "Längsschnittuntersuchungen" (Untersuchungen über einen gewissen hinweg den demographischen Wandel zu berücksichtigen. Daher die jeweiligen absoluten Werte mit 100.000 multipliziert durch die Bevölkerung der orts- oder altersgruppenbezogenen dividiert. Dieses Vorgehen ist weltweit standardisiert und in der so genannten Häufigkeitszahl. Häufigkeitszahlen werden der Regel nicht durch die Kriminalstatistiken ausgewiesen.
Anhand des vorliegenden statistischen Materials ist auf Aggregatsebene möglich eine Reduktion des polizeilichen Tatvorwurfs Vergleicht man die polizeilich registrierten strafmündigen Tatverdächtigen mit den Abgeurteilten und Verurteilten schließlich auch mit den Gefangenen) so ergibt eine erhebliche Abnahme. Diese Vergleichbarkeit unter den ist jedoch umstritten. Gerade weil die polizeiliche anders strukturiert ist wird eine Vergleichbarkeit verneint. ist der Erfassungszeitraum ein anderer als bei übrigen Statistiken. Die erfassenden Stellen sind ebenfalls
Größte Schwäche der Statistiken ist ihre quantitative Ausrichtung die kaum Anhaltspunkte über die (insoweit nur das durch die Verfolgungsstatistik angegebene ergibt. Der Tatbeitrag (Alleintäterschaft Mittäterschaft Beihilfe Anstiftung ) wird ebenso kaum erfasst.