Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Als Kronländer wurden in der österreichisch-ungarischen Kaiserzeit (bis 1918 ) die heutigen Bundesländer (in Österreich) bezeichnet.
Die Kronländer hatten einen Landeshauptmann oder Statthalter der dem Verwaltungsapparat vorsaß. Im Landtag saßen die vom Volk gewählten Vertreter eines Kronlandes. Die Kronländer im Gegensatz zu Ungarn und später Bosnien-Herzegowina im Reichsrat (Österreich)