Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Ladendiebstahl ist ein Phänomen der Massen kriminalität . In der Regel handelt es sich um einen Diebstahl der insbesondere Güter von geringem Wert mehr als 250 Euro umfasst. Der Ladendiebstahl vor allem durch Kinder und Jugendliche aber von Personen ab 50 Jahren vermehrt begangen. Schäden sind schwierig zu beziffern jedoch von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Durchaus von Relevanz ist das (krankhafte) Stehlen auch Kleptomanie genannt.
Der Ladendiebstahl nimmt mit annähernd 10% allen begangenen Straftaten einen der größten Anteile ein. Zugleich es eines der meist aufgeklärten Delikte deren Aufklärungsquote sich etwas unterhalb von 100% (2002: 5%) bewegt. Diese Angabe bezieht sich allerdings auf die angezeigten Fälle. Wird der Ladendiebstahl spät bemerkt ist eine Anzeige regelmäßig zum verurteilt und wird deshalb meistens gar nicht gestellt. Die Dunkelziffer also das Verhältnis der Anzahl der angezeigten Ladendiebstähle zur Gesamtanzahl liegt schätzungsweise bei 90%. Beim Ladendiebstahl ist in den extremen (unter 14 und ab 60 Jahren) kaum Unterschied zwischen der Zahl der männlichen und Tatverdächtigen festzustellen.
Entkriminalisierungstendenzen des Ladendiebstahls hat es immer gegeben. Die Gegner heben zumeist auf den Gesamtschaden ab Befürworter sprechen von einer erheblichen der Gerichte . Die systematische Realisierung der Entkriminalisierung ist kaum möglich.
Der Ladendiebstahl ist kein eigenständiger Tatbestand sondern erfüllt in der Regel die Straftat des Diebstahls ohne erschwerende Umstände. Dazu tritt gleichzeitig Hausfriedensbruch . Vorstellbar sind auch Tatkonstellationen in denen der Wertung der Laiensphäre ein Ladendiebstahl juristisch Betrug angenommen werden kann. Da der Ladendiebstahl ein Diebstahl von geringwertigen Sachen (Wert unter - 50 Euro) darstellt ist gemäß §§ 248a StGB ein Strafantrag notwendig. Diese Konstellation ist aus der Übertretung des Mundraubs entstanden der anders als Diebstahl nur eine geringe Strafdrohung enthielt. Der Strafrahmen des Diebstahls sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre . Häufig wird aber auch aufgrund der Belastung der Justiz das Strafverfahren eingestellt. In anderen Rechtssystemen (z.B. Scharia - ilsamisches Recht) ist Diebstahl mit schärferen Strafen belegt (z.B. Amputation der Hand ).
Die zivilrechtliche Konsequenz des Ladendiebstahls ist erster Linie der Ersatz des entstandenen Schadens . Aber auch die Vorhaltekosten sind nach Ernst zu nehmenden Meinung der Literatur zu Vorhaltekosten sind die Kosten die der Geschädigte seinem Schutz im Vorfeld der Schädigung aufgewendet Also Kosten wie Fangprämien Fernsehkameras Warenhausdetektive etc. Der Bundesgerichtshof hat die generellen Überwachungskosten nicht in Schadensersatz mit einbezogen die Abwicklungskosten und die also die konkreten durch den Diebstahl verursachten dem Bestohlenen jedoch zuerkannt. Ist der Täter mittellos was in Praxis nicht selten ist laufen jedoch sämtliche leer.
Der Ladendieb wird meist mit einem wirkenden) Hausverbot belegt. Widersetzt er sich dessen ist eine Unterlassungsklage wegen Störung des Besitzes § 1004 BGB u.a. denkbar. Wird gegen den vollstreckbaren verstoßen so sind ordnungsrechtliche Maßnahmen möglich. Auch Gefahrenabwehr - oder Polizeirecht kann zur Verhinderung von Ladendiebstählen Konsequenzen