Landesarbeitsgericht Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Das Landesarbeitsgericht ist regelmäßig Berufungs - oder Beschwerde gericht im Rechtszug der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den erstinstanzlichen Urteilen und Beschlüssen des Arbeitsgerichtes . Gegen die Urteile des Landesarbeitsgericht ist Rechtsmittel die Revision oder bei Beschlüssen die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich. Jedes Bundesland hat (mindestens) ein Landesarbeitsgericht (in der in der jeweiligen Hauptstadt) eingerichtet. Davon bestehen Ausnahmen:
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