Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein (Landes-) Naturschutzgesetz das den vom Bundesnaturschutzgesetz gegebenen Rahmen ausfüllt und Rechtsgrundlage der konkreten Naturschutzmaßnahmen ist. Die einzelnen Landesnaturschutzgesetze sind zwar recht ähnlich weisen aber doch Unterschiede Zum einen liegt dies an unterschiedlichen politischen zum anderen auch daran daß bestimmte Typen Naturräumen nur in bestimmten Bundesländern existieren. Bayern kein Marschland Schleswig-Holstein kein Hochgebirge. In Nordrhein-Westfalen der Umgang mit sogenannten Sukzessionsflächen (z.B. alte Braunkohletagebaue) ein viel wichtigeres als in Sachsen das mit der Entwaldung Erzgebirges kämpft.