Der Landkreis Biberach geht zurück auf gleichnamige württembergische Oberamt das nach dem Übergang der ehemals freien Reichsstadt Biberach und deren Umland an Württemberg 1806 errichet wurde. Ferner hatten die Oberämer Riedlingen Saulgau Waldsee und Zwiefalten Anteil am Kreisgebiet. Die meisten Oberämter wurden Laufe der aufgelöst und mit benachbarten zusammen gelegt. Übrig im 20. Jahrhundert lediglich die Oberämter Biberach Laupheim (bis 1845 war dessen Sitz in Wiblingen). Letzteres 1938 ebenfalls aufgelöst und zum Großteil dem als Landkreis Biberach bezeichneten Gemeindeverbund angeschlossen. Bei Kreisreform zum 1. Januar 1973 erhielt der Landkreis Biberach einige Orte Landkreise Saulgau Ehingen und Sigmaringen musste im jedoch einige Orte an den Alb-Donau-Kreis und den Landkreis Ravensburg abgeben. Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Landkreis Biberach noch 45 darunter 6 Städte und hiervon wiederum 1 Große Kreisstadt " (Biberach an der Riß). Größte Stadt Kreises ist Biberach an der Riß kleinste ist Moosburg.
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses wählt den Landrat für eine Amtszeit von Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises. Zu Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein leitet diese vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist Erste Landesbeamte.
Beschreibung : Gespalten: Vorne in Gold ein halber bewehrter schwarzer Adler am Spalt; hinten in ein mit der Krümme nach links gerichteter Abtsstab mit silbernem Velum (Wappen-Verleihung 4. März 1970 / 3. September 1973 ) Bedeutung : Der Reichsadler steht für die zahlreichen Herrschaften im heutigen Kreisgebiet vor allem die freien Reichsstädte Biberach und Buchau. Der Abtsstab für die ebenfalls zahlreichen Klöster im Kreisgebiet 1803 säkularisiert wurden (Ochsenhausen Rot an der Schussenried Buchau Heggbach Heiligkreuztal Gutenzell).
Gemeindeverwaltungsverband "Bad Buchau" mit Sitz in Bad Buchau; Mitgliedsgemeinden: Bad Buchau sowie Gemeinden Alleshausen Allmannsweiler Betzenweiler Kr. Biberach Kanzach Moosburg Oggelshausen Seekirch und Kr. Biberach
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Bad Schussenried mit der Gemeinde Ingoldingen
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Biberach an der Riß mit den Gemeinden Attenweiler Eberhardzell Hochdorf Biberach Maselheim Mittelbiberach Ummendorf und Warthausen
Gemeindeverwaltungsverband "Illertal" mit Sitz in Erolzheim; Mitgliedsgemeinden: Berkheim an der Iller Erolzheim Kirchberg an der und Kirchdorf an der Iller
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Laupheim mit den Gemeinden Achstetten Burgrieden und
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Ochsenhausen mit den Gemeinden Erlenmoos Gutenzell-Hürbel und an der Rottum
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Riedlingen mit den Gemeinden Altheim Dürmettingen Ertingen Unlingen und Uttenweiler
Gemeindeverwaltungsverband "Rot-Tannheim" mit Sitz in Rot an der Mitgliedsgemeinden: Rot an der Rot und Tannheim
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Schwendi mit der Gemeinde Wain