Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der preußisch-deutsche Landkreis Graudenz bestand in der Zeit zwischen 1818 1945.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Graudenz im Regierungsbezirk Marienwerder in der preußischen Provinz Westpreußen .
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Städte Graudenz Lessen und Rehden.
Das Landratsamt war in Graudenz.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem der bisherigen Provinzen Preußen ( nicht : Ost preußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Der Regierungsbezirk Marienwerder blieb dabei bestehen.
Nach der Teilung der Provinz Preußen die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Graudenz 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.
Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung 19. Jahrhundert erwiesen sich die Flächen der in Westpreußen meist als zu groß. Eine der Kreise erschien erforderlich. Hierdurch entstand neue Briesen an den der Kreis Graudenz am Oktober 1887 einen Teil seines Kreisgebietes abgeben musste.
Seit dem 1. Januar 1900 bildete Stadtgemeinde Graudenz einen selbstständigen Stadtkreis. Der bisherige Kreis Graudenz führte von diesem Zeitpunkt an Bezeichnung Landkreis .
Zum 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Grudziądz unter seinem deutschen Namen Graudenz Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – Danzig-Westpreußen – im Regierungsbezirk Marienwerder.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach polnische Verwaltung.
Der Landkreis Graudenz gliederte sich zunächst die Stadtgemeinden Graudenz Lessen und Rehden in und selbstständige Gutsbezirke.
Nach der Rückkehr in das Deutsche Reich wurde den Städten Lessen Kr. Graudenz Rehden die im Altreich gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen. Die übrigen Gemeinden waren in zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.
Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale war möglich da noch das gesamte deutsche für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.
Die Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. 1942 legte mit Zustimmung des Reichsministers des alle Ortsnamen endgültig in einer deutschen Form Dieses war entweder der Name von 1918 – falls „nicht deutsch“ genug – eine Angleichung oder Übersetzung zum Beispiel: