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Landkreis Grottkau


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Der preußisch-deutsche Landkreis Grottkau bestand in der Zeit zwischen 1816 1945.

Der Landkreis Grottkau umfasste am 1. 1945:

  • 2 Städte
  • 65 Gemeinden
  • 1 Gutsbezirk (Staubecken Ottmachau).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Grottkau in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungbezirk Oppeln .

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Städte Grottkau und Ottmachau.

Das Landratsamt war in Grottkau.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 8. November 1919 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Grottkau entsprechend der im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt bei alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. das am 1. April 1935 gebildete Staubecken behielt kommunalrechtlich als Gutsbezirk seine Selbstständigkeit.

Am 1. April 1938 wurden die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Grottkau entsprechend der reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis .

Zum 18. Januar 1941 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Der Kreis Grottkau gliederte sich zunächst die Stadtgemeinden Grottkau und Ottmachau in Landgemeinden selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt .

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft wonach bisherigen Land gemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr es galt weiterhin die Kreisordnung für die Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien und vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

1936 fanden im Kreis Grottkau emfangreiche Änderungen Ortsnamen statt. Das waren da meist „nicht genug“ lautliche Angleichungen Übersetzungen oder freie Erfindungen Beispiel:

  • Ellguth: Neuensee
  • Gauers: Gauwald
  • Koppitz: Schwarzengrund
  • Laßwitz: Höhendorf
  • Matzwitz in Mühlrain
  • Mogwitz: Breitenfeld später: Breitenfeld (Oberschlesien)
  • Nitterwitz: Lindenberg O.S. später: Nittersdorf
  • Osseg: Auwaldau später: Auenrode
  • Pillwösche: Weißach
  • Starrwitz: Waldreuth
  • Tschauschwitz: Hohenau später: Hochdorf (Oberschlesien)
  • Woitz: Eichenau O.S.

Persönlichkeiten

Weblinks




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