Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der Landkreis Leobschütz ist ein ehemaliger Landkreis in Oberschlesien der als preußisch-deutscher Landkreis in der zwischen 1816 und 1945 bestand.
Der Landkreis Leobschütz umfasste am 1. 1945:
die 3 Städte Bauerwitz Katscher und Leobschütz
sowie 75 weitere Gemeinden von denen nur (Branitz) mehr als 2.000 Einwohner besaß.
Von den Bewohnern des Landkreises waren 1939 91% katholisch und 9% evangelisch. Der der tschechisch (!) sprechenden Bewohner lag um 1900 10 7%.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Leobschütz in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungbezirk Oppeln . Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Städte Bauerwitz Katscher und Leobschütz. Das Landratsamt in Leobschütz.
Zum 8. November 1919 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Bei der Volksabstimmung am 3. September 1922 sprachen sich 99 2% der Einwohner den Verbleib bei Deutschland aus.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Leobschütz entsprechend der im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt bei alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. April 1938 wurden die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz zusammengeschlossen.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Leobschütz entsprechend der reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis .
Zum 18. Januar 1941 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach polnische Verwaltung.
Der Kreis Leobschütz gliederte sich zunächst die Stadtgemeinden Bauerwitz Katscher und Leobschütz in und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt .
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft wonach bisherigen Land gemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr es galt weiterhin die Kreisordnung für die Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien und vom 19. März 1881 .
1936 fanden im Kreis Leobschütz emfangreiche Änderungen Ortsnamen statt. Das waren da meist „nicht genug“ lautliche Angleichungen Übersetzungen oder freie Erfindungen Beispiel: