Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der preußisch-deutsche Landkreis Loben früher: Lublinitz bestand in der Zeit 1816 und 1945.
Zum 1. Januar 1927 wurden die Heine und Mischline aus dem Kreis Groß Strehlitz und die Landgemeinde Thursy und der Thursy aus dem Kreis Rosenberg O.S. in den (Rest-) Kreis Lublinitz eingegliedert. wurde in Kreis Guttentag umbenannt.
Das Landratsamt befand sich ebenfalls in
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Guttentag entsprechend der im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt bei bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. die unbewohnten Forstgutsbezirke behielten ihre Selbstständigkeit da in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte.
Am 1. April 1938 wurden die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz zusammengeschlossen.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Guttentag entsprechend der reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis .
Zum 26. November 1939 wurde der Landkreis Lubliniec unter seinem deutschen Namen Lublinitz Teil des neugebildeten Regierungsbezirks Kattowitz in Provinz Schlesien.
Am 20. November 1939 erfolgte die des Landkreises Lublinitz aus dem Regierungsbezirk Kattowitz den Regierungsbezirk Oppeln. Nunmehr wurde auch der Guttentag von Lublinitz aus mitverwaltet.
Zum 18. Januar 1941 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.
Am 21. 5. 1941 erhielt der Lublinitz den eingedeutschten Namen Loben .
Zum 1. Juni 1941 erfolgte dann „Wiedervereinigung“ der beiden Kreisteile Guttentag und Loben neuen Landkreis Loben mit dem Landratsamt in Loben.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach polnische Verwaltung.
Der Kreis Lublinitz gliederte sich zunächst die Stadtgemeinden Guttentag Lublinitz und Woischnik in und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt .
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft wonach bisherigen Land gemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Drei Monate nach der Rückkehr in Deutsche Reich wurde allen Gemeinden des Landkreises am 26. Januar 1940 die im Altreich Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 verliehen.
Eine neue Kreisverfassung wurde im West teil de Kreises (früherer Kreis Guttentag) nicht geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für Provinzen Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien Sachsen vom 19. März 1881 . Diese wurde mit Wirkung vom 1. 1942 aufgehoben und zwar mit Ausnahme der über die Amtsbezirke und Amtsvorsteher.
Von diesem Zeitpunkt an galt für gesamte Kreisgebiet das in den eingegliederten Ostgebieten geltende Kreisrecht.
1936 fanden im Kreis Guttentag umfangreiche Änderungen Ortsnamen statt. Das waren da meist „nicht genug“ lautliche Angleichungen Übersetzungen oder freie Erfindungen Beispiel:
Bzinitz: Erzweiler O.S.;
Cziasnau: Teichwalde
Dzielna: Grenzingen
Glowtschütz: Eichwege
Goslawitz: Goselgrund
Gwosdzian: Nagelschmieden
Jezowa: Kreuzenfeld
Klein Lagiewnik: Hedwigsruh
Koschwitz: Heidehammer
Makowtschütz in Mohntal
Mischline: Bachheiden;
Mollna: Waldwiesen
Pluder: Wildfurt
Ponoschau: Hegersfelde
Rzendowitz: Mühlental
Schemrowitz: Raunen
Schierokau: Breitenmarkt
Skrzidlowitz:Flügeldorf
Sorowski: Ostenwalde
Wendzin: Windeck
Thursy in Iltenau
Warlow: Wiesenau O.S.
Zwoos: Ahndorf O.S.
Auch für den Ostteil des Kreises umfangreiche Umbenennungen vorgesehen zum Beispiel sollte die Woischnik in Weißmarkt umbenannt werden. Hierzu ist bis Kriegsende jedoch nicht mehr gekommen.