Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der preußisch-deutsche Landkreis Oels bestand in der Zeit zwischen 1816 1945.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Staat nach dem Wiener Kongress gehörte mit der Neugliederung der Regierungsbezirke 1. Mai 1816 der Kreis Oels in der preußischen Provinz Schlesien weiterhin zum Regierungsbezirk Breslau.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Städte Bernstadt Hundsfeld Medzibor und Oels.
Das Landratsamt war in Oels.
Die endgültige Abgrenzung des Kreisgebietes erfolgte am 1. 1818. Danach wurden die Stadt Medzibor und Dörfer aus dem Kreis Oels in den Wartenberg eingegliedert.
Da die Schreibweise zwischen Oels und schwankte wurde am 4. April 1913 als von Kreis und Stadt offiziell „Oels“ festgesetzt.
Zum 8. November 1919 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Am 1. April 1928 wurde die Hundsfeld mit Teilen des Gutsbezirks Hundsfeld aus dem Kreis Oels in Stadtkreis Breslau eingegliedert.
Zum 30. September 1929 trat im Kreis Oels entsprechend der im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt indem bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Am 1. April 1938 wurden die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz zusammengeschlossen.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Oels entsprechend der reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis .
Zum 18. Januar 1941 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach polnische Verwaltung.
Der Kreis Oels gliederte sich zunächst die Stadtgemeinden Bernstadt Hundsfeld Medzibor und Oels Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt .
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft wonach bisherigen Land gemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr es galt weiterhin die Kreisordnung für die Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien und vom 19. März 1881 .