Dieser Artikel von Wikipedia ist u.U. veraltet. Die neue Version gibt es hier. Der preußisch-deutsche Landkreis Ohlau bestand in der Zeit zwischen 1816 1932 und von 1933 bis 1945.
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Staat nach dem Wiener Kongress gehörte mit der Neugliederung der Regierungsbezirke 1. Mai 1816 der Kreis Ohlau in der preußischen Provinz Schlesien weiterhin zum Regierungsbezirk Breslau.
Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Stadt Ohlau.
Das Landratsamt war in Ohlau.
Die endgültige Abgrenzung des Kreisgebietes erfolgte am 1. 1818. Danach wurden 5 Dörfer aus dem Landkreis Breslau in den Kreis Ohlau eingegliedert.
Zum 8. November 1919 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Am 1. April 1928 wurde die Hundsfeld mit Teilen des Gutsbezirks Hundsfeld aus dem Kreis Ohlau in Stadtkreis Breslau eingegliedert.
Zum 30. September 1929 trat im Kreis Ohlau entsprechend der im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt indem bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Oktober 1932 verlor der Ohlau durch Zusammenschluß mit dem Landkreis Brieg neuen Landkreis Brieg seine Selbstständigkeit. Hintergrund hierfür Notverordnungen des Reichspräsidenten über Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst wonach anderem eine Reihe von Kreisen aufgelöst werden
Zum 1. Oktober 1933 wurde der Ohlau in den alten Grenzen wieder errichtet.
Am 1. April 1938 wurden die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz zusammengeschlossen.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ohlau entsprechend der reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis .
Zum 18. Januar 1941 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach polnische Verwaltung.
Der Kreis Ohlau gliederte sich zunächst die Stadtgemeinde Ohlau in Landgemeinden und selbstständige
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt .
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft wonach bisherigen Land gemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr es galt weiterhin die Kreisordnung für die Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien und vom 19. März 1881 .
1936 / 1937 fanden im Kreis Ohlau Änderungen von statt. Das waren da meist „nicht deutsch lautliche Angleichungen Übersetzungen oder freie Erfindungen zum