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Landkreis Rosenberg O.S.


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Der preußisch-deutsche Landkreis Rosenberg O.S. bestand in der Zeit zwischen 1816 1945.

Der Landkreis Rosenberg O.S. umfasste am Januar 1945:

  • 2 Städte
  • 25 Gemeinden
  • 2 Gutsbezirke (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Rosenberg O.S. in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungbezirk Oppeln .

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um Städte Landsberg O.S. und Rosenberg O.S.

Das Landratsamt war in Rosenberg O.S..

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 8. November 1919 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Zum 1. Januar 1927 wurden die Thursy und der Gutsbezirk Thursy aus dem Rosenberg O.S. in den Kreis Lublinitz eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rosenberg O.S. entsprechend Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten zugeteilt wurden. Zum gleichen Datum wechselte der Neuhof vom Kreis Rosenberg O.S. in den Kreis Kreuzburg O.S.

Am 1. April 1938 wurden die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rosenberg O.S. entsprechend jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis .

Zum 18. Januar 1941 wurde die Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische

Kommunalverfassung

Der Kreis Rosenberg O.S. gliederte sich in die Stadtgemeinden Landsberg O.S. und Rosenberg in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt .

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft wonach bisherigen Land gemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr es galt weiterhin die Kreisordnung für die Ost- und Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien und vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

1936 fanden im Kreis Rosenberg O.S. emfangreiche von Ortsnamen statt. Das waren da meist deutsch genug“ lautliche Angleichungen Übersetzungen oder freie zum Beispiel:

  • Basan: Wacholdertal
  • Borkowitz: Borkenwalde
  • Boroschau: Alteneichen
  • Bronietz: Wehrenfelde
  • Groß Borek: Brückenort
  • Jastrzygowitz: Hartwigsdorf
  • Klein Borek: Heidelsdorf
  • Kostellitz: Hedwigstein
  • Kraskau: Grasenau
  • Lowoschau: Lauschen
  • Radlau: Radelsdorf
  • Skronskau: Buchental
  • Sternalitz: Ammern O.S.
  • Wienskowitz: Wiesbach O.S.
  • Wierschy: Stoberbrück
  • Wollentschin: Wollendorf O.S.

Persönlichkeiten

Weblinks




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