Der Landkreis Tübingen geht zurück auf alte gleichnamige württembergische Oberamt das schon zu des Herzogtums Württemberg errichtet wurde. 1811 wurde das Oberamt Rottenburg am Neckar und 1934 wurden beide Oberämter in Landkreise überführt. 1938 wurde der Landkreis Tübingen erheblich vergrößert. Kreisgebiet kamen nahezu alle Gemeinden des Landkreises sowie einige Gemeinden des Kreises Herrenberg und Gemeinde Stockach vom Kreis Reutlingen. Bei der Kreisreform zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Tübingen auf seinen Umfang vergrößert indem er einige Gemeinden vom Landkreis Horb hinzugewann. Im Gegenzug musste er Gemeinden an den Landkreis Reutlingen abgeben. Nach der Gemeindereform umfasst der Landkreis Tübingen noch 15 darunter 3 Städte und hiervon wiederum 2 Große Kreisstädte " (Rottenburg am Neckar und Tübingen). Der Tübingen ist damit der Landkreis mit den Gemeinden mit Stadtrecht in Baden-Württemberg. Größte Stadt Kreises ist Tübingen kleinste Gemeinde ist Hirrlingen.
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses wählt den Landrat für eine Amtszeit von Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises. Zu Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein leitet diese vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist Erste Landesbeamte.
Beschreibung : In Silber an schräg aus dem hervorkommendem schwarzem Speer eine dreilatzige rote Fahne 1955 / 3. September 1973 ) Bedeutung : Die Fahne war das Symbol der von Tübingen die im Kreisgebiet vor den herrschten. Die Farben spiegeln die Grafen von wider.