Die Geburtsstunde des Landkreises Wolfenbüttel folgte “Neuen Landschaftsordnung” von 1832 die im vormaligen Herzogtum Braunschweig sechs Kreisdirektionen schaffte. Diese Ordnung hat Landkreis Wolfenbüttel über 110 Jahre als größter des früheren Landes Braunschweig bis 1941 behalten als die “Salzgitter-Verordnung” in Kraft in der zwanzig Gemeinden abzutreten waren. Zum erhielt der Kreis zehn Gemeinden vom Landkreis Marienburg . Außerdem wurden die Gemeinden Hessen und zum Landkreis Wernigerode und die Stadt Hornburg samt Isingerode und Roklum zu Wolfenbüttel geschlagen. Am 30. Mai 1963 bildete sich die Gemeinde Süd-Elm mit Sitz in Schöppenstedt als erste Samtgemeinde im Verwaltungsbezirk Braunschweig.
1971 sollte das Gesetz zur Neugliederung der im Raum Braunschweig-Wolfenbüttel-Helmstedt-Peine-Salzgitter zunächst nur eine Verbesserung Gemeindestruktur bringen: die Gemeinden sollten zu Verwaltungseinheiten Einheitsgemeinden oder Samtgemeinden ) zusammengefasst werden die möglichst mehr als Einwohner haben sollten. Auch wenn die Landesregierung die Auflösung des Landkreises Braunschweig vorschlug da dieser nach Eingliederung Umlandgemeinden nicht mehr lebensfähig sein würde sollte umfassende Kreisreform zunächst nicht eingeleitet werden. Ohne Vorwegnahme endgültigen Regelung sollten neugegliederte Gemeinden aus Gebieten Landkreise jeweils dem Landkreis zugeordnet werden der meisten Einwohner einbrachte.
Nach diesem Grundsatz war für Schladen keineswegs die Lösung zu erwarten welche Fraktionen des Landkreises im Anhörungstermin gefordert hatten in einer neugeschaffenen Samtgemeinde Schladen (mit Isingerode und Wehre) Gielde Werlaburgdorf und Hornburg überwog der Goslarer Anteil. Die heftigen Diskussionen endeten damit der Landtag sich entgegen ursprünglicher Absicht entschloss Teil der umfassenden Kreisreform vorwegzunehmen. Diese sollte der achten Wahlperiode im Frühjahr 1976 in Kraft gesetzt werden.
So gelangte Schladen zum Landkreis Wolfenbüttel. Gewinn musste mit einem schwerwiegenden Verlust erkauft Die Stadt Bad Harzburg wurde in den Landkreis Goslar eingegliedert. zu verkraften war die Nichteingliederung der Gemeinden Wendeburg und Lehre die den Landkreisen Peine und Helmstedt zugeordnet wurden. Der Landkreis Wolfenbüttel wurde der ursprünglichen Planung nicht Rechtsnachfolger des aufgelösten Braunschweig; diese Position wurde der kreisfreien Stadt übertragen.
Die geplante Verabschiedung des Gesetzes zum März 1974 machte im Januar des Jahres über Nacht Verhandlungen über zwei Gebietsänderungsverträge erforderlich. diesen Verhandlungen ging es um die Modalitäten Eingliederung der kreisangehörigen Gemeinden Leiferde Geitelde und in die Stadt Braunschweig ferner um die kreisangehörigen Gemeinden Sauingen und Üfingen in die Salzgitter . Über allem standen die Probleme die Auflösung des Landkreises Braunschweig aufwarf. Wie erwartet sich die Verhandlungen mit dem Kreis Goslar harmonisch. Zwar verursachte die Eingliederung der Goslarer Steinlah und Haverlah im Westen sowie Ohrums Dorstadts Heiningens Groß und Klein Flöthes im Osten Spannungen; heftige Auseinandersetzungen aber gab es aber zuletzt wegen der Eingliederung der neuen Samtgemeinde So konnten vor der Endabstimmung im Landtag keinerlei Regelungen zwischen den beiden rivalisierenden vorbereitet werden. Ergebnis der hektischen Verhandlungen war ein Gebietsänderungsvertrag dem beide Kreistage zustimmten. Bei diesen Verhandlungen waren vor die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen um die Kreiseinrichtungen in Harzburg strittig das immer als Perle des gegolten hatte.